Vorbemerkung:
Für die Beantragung der nachfolgend beschriebenen Mittel sind ausschließlich die jeweils dann aktuell gültigen Bedingungen der genannten Institute maßgeblich.
1. Hessen-Mikroliquidität
Die WI-Bank Hessen fördert natürliche Personen und Freiberufler, die ein bestehendes „Kleines Unternehmen“ (= max. 50 Mitarbeiter/Vollzeitstellen) betreiben, das in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Kreditiert werden die natürlichen Personen, die den Kreditbetrag an das Unternehmen weiterleiten müssen.
Die Kredithöhe orientiert sich an dem Liquiditätsbedarf des Unternehmens für 6 Monate ab dem 13.03.2020 bis längstens 30.06.2021 und beträgt maximal 35.000 Euro.
Die Laufzeit beträgt 7 Jahre mit monatlicher Tilgung ab dem 3. Jahr. Der Festzins für die Laufzeit beträgt aktuell 0,75% p.a.
Es sind keine Sicherheiten zu stellen.
Pro Unternehmen können maximal 5 Darlehen an unterschiedliche Gesellschafter-Geschäftsführer bewilligt werden.
Unter bestimmten Umständen kann die WI-Bank auf die Rückzahlung von bis zu 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages verzichten.
Info: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074
=> Bei Interesse an dem Kredite „Hessen-Mikroliquidität“ wenden Sie sich bitte direkt an die Kooperationspartner der WI-Bank (das sind die Industrie- und Handelskammern in Hessen, die Handwerkskammern in Hessen sowie regionale hessische Wirtschaftsfördergesellschaften).
2. Nachrangdarlehen
Die WI-Bank Hessen fördert freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen), die in der Unternehmensgruppe weniger als 250 Mitarbeiter/innen und entweder weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder weniger als 43 Mio. Euro Bilanzsumme haben, durch Nachrangdarlehen in Höhe von mind. 5.000 Euro und max. 500.000 Euro. Hierfür sind keine Sicherheiten zu stellen.
Es werden zwei Laufzeitvarianten angeboten:
- zwei Jahre Laufzeit mit Rückzahlung in einer Summe zum Ende der Laufzeit oder
- fünf Jahre Laufzeit mit vierteljährlicher Tilgung ab dem 3. Jahr.
Weitere Voraussetzungen sind u.a.:
Das beantragende Unternehmen darf per 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Voraussetzung ist, dass ein durch die Corona-Pandemie ausgelöster Liquiditätsengpass vorhanden ist und dass die Hausbank ein Bankdarlehen in Höhe von weiteren mindestens 20% des Nachrangdarlehens der WI-Bank zusagt. Hierfür dürfen bankübliche Sicherheiten vereinbart werden.
Info: https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquiditaetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hessen-521692
=> Bei Interesse an Krediten der WI-Bank Hessen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
- Kreditanstalt für Wiederaufbau:
1. KfW-Schnellkredit (befristet bis 30.06.2021)
Für Unternehmen
- bis 250 Mitarbeiter, die
- mindestens seit 01.01.2019 am Markt sind (erster Umsatz) und
- zum 31.12.2019 - nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren und
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse hatten und
- in 2019 oder in Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn
(= „Jahresüberschuss vor Steuern“ nach HGB) erwirtschaftet haben.
Kreditbetrag: max. 25% des Jahresumsatzes 2019 („Umsatzerlöse“ nach §275 HGB) und max 300.000 Euro (Unternehmen mit bis einschl. 10 Beschäftigen) bzw. 500.000 Euro (Unternehmen mit bis einschl. 50 Beschäftigten) bzw. max. 800.000 Euro (Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten).
Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anfangsjahren. Der Zinssatz ist fest für die Laufzeit (kapitalmarktabhängig). Jederzeitige kostenfreie Sondertilgung in einem Betrag oder in Teilbeträgen ist möglich
100% Haftungsfreistellung der Hausbank, daher keine Sicherheiten
Weitere Bedingungen während der Kreditlaufzeit: keine Dividenden/Gewinnausschüttungen und Geschäftsführergehalt (inkl. geldwerter Vorteile und Boni) max. T€ 150 p.a.
Kombination mit dem KfW-Sonderprogramm 2020 (mit 90% bzw. 80% HF; siehe nachfolgend unter Ziff. 2) ist eingeschränkt möglich, Kombination mit den Bundes- und Landeszuschüssen ist zulässig.
2. KfW-Sonderprogramm 2020 mit Haftungsfreistellung
Das Sonderprogramm 2020 beinhaltet die bestehenden Kreditprogramme „KfW-Unternehmerkredit" (= für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind) und "ERP-Gründerkredit - Universell" (= für Unternehmen, die bis zu 5 Jahre am Markt sind).
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer/-innen und Freiberufler. Voraussetzung ist u.a., dass das antragstellende Unternehmen per 31.12.2019 nicht (schon) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.
Haftungsfreistellung durch KfW von 90% für Kredite an „kleinere und mittlere Unternehmen“ (= in der Unternehmensgruppe: weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und entweder weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder weniger als 43 Mio. Euro Bilanzsumme) und Haftungsfreistellung durch KfW von 80 % für Kredite an größere Unternehmen
Je Unternehmensgruppe kann bis zu 100 Mio. Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf (es gilt der höchste der drei Beträge als Limit):
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen.
Zudem darf 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro. nicht überschritten werden.
Es gibt Laufzeitvarianten für Betriebsmittelkredite:
- zwei Jahre, rückzahlbar in einer Summe am Ende der Laufzeit oder
- bis zu sechs Jahren (bis max. 800 T€ je Unternehmensgruppe: Laufzeit bis zu zehn Jahren) mit vierteljährlicher Tilgung und bis zu zwei tilgungsfreien Anfangsjahren
Weitere Bedingungen während der Kreditlaufzeit u. a.: keine Dividenden/Gewinnausschüttungen
Info: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
=> Bei Interesse an KfW-Krediten wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
- Bürgschaftsbank Hessen: Bürgschaften
Die Bürgschaftsbank Hessen verbürgt Kredite bis zu 90% (auch für Betriebsmittelkredite), Laufzeit i.d.R. bis zu 6 Jahren, Höchstbetrag 2,5 Mio. Euro (höhere Beträge werden über die WI-Bank verbürgt).
Bemessungsgrundlage sind max. 25% des Jahresumsatzes 2019 oder das 2-fache der Jahressummen Löhne und Gehälter.
Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent besichert sind, werden bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt.
Info: https://bb-h.de/corona/
=> Bei Interesse an Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
- Landwirtschaftliche Rentenbank: Liquiditätshilfedarlehen
Die LR-Bank bietet für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus jetzt über die Hausbank Liquiditätssicherungsdarlehen. Detaillierte Informationen siehe
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/
Die Nutzung der KfW-Kredite mit Haftungsfreistellung (siehe oben) ist für Landwirte, Garten- und Weinbauer nicht möglich. Aber: besteht eine Vertriebsgesellschaft oder ein Hofladen (als separate Gesellschaft) ist für deren Liquiditätsbedarf die Beantragung von KfW-Krediten möglich.
=> Bei Interesse an den Leistungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der KfW wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.