Wenn Du längerfristig einen Nebenjob für Jugendliche machen willst, ist das in der Regel eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Sie wird auch 538-Euro-Job oder Minijob genannt. Wenn Du einen derartigen Job hast, darfst Du bis zu 538 Euro im Monat dazuverdienen. Es werden keine Steuern fällig. Ein kleiner Teil Deines Gehalts wird allerdings für Deine Rente zurückgelegt. Wenn Du willst, kannst Du Dir aber auch das ganze Gehalt auszahlen lassen. Kläre diesen Punkt unbedingt noch einmal mit Deinen Eltern ab.
Eine andere Art von Job ist die kurzfristige Beschäftigung. Diese wird Dir begegnen, wenn Du nur einmalig arbeiten willst, also beispielsweise einen Nebenjob für Schüler in den Ferien annehmen willst. Für eine kurzfristige Beschäftigung musst Du als Schüler in der Regel keine Steuern zahlen und bekommst das komplette Geld ausgezahlt.