Die Generationenberatung stimmt die wirtschaftliche Vorsorge- und Vermögensnachfolgeplanung aufeinander ab und orientiert sich dabei an Ihren konkreten Vorstellungen. In Zusammenarbeit mit den rechts- und steuerberatenden Berufen entsteht Ihr individuelles Vorsorgekonzept.

Deswegen ist Generationenberatung wichtig

Wer übernimmt für Sie Verantwortung und trifft wichtige Entscheidungen, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

Viele gehen davon aus, dass Ehepartnern oder Kindern automatisch die Verantwortung übertragen wird. Dies muss aber nicht der Fall sein.

Gleiches gilt im Todesfall. 77 % aller Deutschen verlassen sich auf das gesetzliche Erbrecht. 1900 in Kraft getreten, entspricht es längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Familienverhältnisse und Lebensbeziehungen haben sich massiv geändert. Die gesetzlichen Regelungen sind für viele Lebensverhältnisse, wie beispielsweise für Patchwork-Familien oder kinderlose Paare, ungeeignet. In diesen Fällen und in Familien mit Kindern sollten Sie ein Testament erstellen, um Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Treffen Sie klare Vertretungs- und Nachfolgeregelungen, damit Ihre Wünsche auch berücksichtigt und Streitigkeiten vermieden werden.

Familienkonstellationen -
Das bedeuten sie im Todesfall für Ihr Vermögen

Ein Todesfall führt oft zu finanziellen Lücken, sodass das Wohl von Angehörigen und der Familie ins Wanken geraten kann. Partner und auch Kinder sollten deshalb finanziell abgesichert sein für den Fall, dass einem etwas zustößt. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir in der Generationenberatung Ihre Familienkonstellation und überprüfen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.

Unsere Beratung

In unserer Generationenberatung erfassen wir Ihre Wünsche und Ziele auf Grundlage Ihres Vermögens sowie Ihrer Versorgungs- und Vertretungssituation. In einer Erbfall- und Versorgungssimulation stellen wir Ihnen die Auswirkungen auf Vermögen, Versorgung und Vertretung dar und gleichen die Ergebnisse mit Ihren Wünschen und Zielen ab. Wo besteht Handlungsbedarf?

In unserer Beratung geben wir Ihnen entsprechende Handlungsempfehlungen für Ihr Vermögen, Ihre Versorgungs- und Vertretungssituation.


Ihre Vorteile

       
Liquiditätsrisiken erkennen Vertretungslücken erkennen Verteilungsprobleme erkennen Versorgungsrisiken erkennen
       

Erarbeitung Ihrer Wünsche und Ziele

Die Generationenberatung der Volksbank Darmstadt Mainz setzt den Schwerpunkt der Beratung auf die individuelle Erarbeitung, Priorisierung und Qualifizierung Ihrer Zielvorstellungen und den wirtschaftlichen und finanziellen Bereichen der Vorsorge- und Vermögensnachfolge. In diesem Kontext arbeiten wir sehr eng mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. Bestehende Verbindungen werden dabei vorrangig eingebunden.

Vorsorge

  • Alter, Krankheit, Pflege
  • Versorgung des Partners / der Kinder
  • Tod des Partners

Vermögensnachfolge

  • Vermögensanalyse
  • Schenkungsfähigkeit
  • Generationenübergreifende Planung

Vollmachten

  • Bank- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
     

Notfallordner kostenlos downloaden -
Alle wichtigen Dokumente an einem Ort

Ein Notfallordner kann in vielen Situationen sinnvoll sein. Mit einem vorbereiteten Notfallplanordner bündeln Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren Finanzen und anderen Angelegenheiten an einem Ort. Pflegen Sie Ihre Angaben in übersichtlichen Checklisten und Formblättern und legen Sie alle relevanten Dokumente, Verträge, persönliche Belange und Verfügungen zentral in Ihrem Notfallplanordner ab. Laden Sie sich Ihren Notfallordner hier kostenlos herunter:


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Glossar

Auflage

Der Erblasser kann durch ein Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung zuzuwenden.

Erbe

Der persönliche Rechtsnachfolger des Erblassers. Er tritt in alle Rechte und Pflichten des/der Verstorbenen ein.

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, welche gemeinsam den Nachlass eines Erblassers, mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten, übernommen haben.

Erbfall

Tritt mit dem Tod einer natürlichen Person ein. Damit geht der gesamte Nachlass auf einen oder mehrere Erben über.

Erblasser

Verstorbene, natürliche Person, von der die Rechtsnachfolge an hinterbliebene Personen übergeht.

Erbschaft

Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers.

Gesetzliche Erbfolge

Gibt es kein Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht, wer was vom Nachlass bekommt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Erben erster Ordnung (direkte Abkömmlinge), zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffe, usw.) und dritter Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten, Vetter usw.).

Nacherbe

Eine Bestimmung durch den Erblasser, welche einen Erben in der Weise einsetzt, dass dieser erst Erbe wird, nachdem ein anderer Erbe geworden ist.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Geldanspruch gegen den oder die Erben, wenn der Berechtigte durch ein Testament oder eine einseitige Verfügung im Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist.

Testament

Mit dem Tod gilt die gesetzliche Erbfolge, es sei denn der Verstorbene hat zu Lebzeiten seine Erbfolge individuell geregelt (z. B. Testament oder Erbvertrag).

Vermächtnis

Zuwendung des Erblassers an eine natürliche Person, welche aber selbst nicht Erbe werden soll. Der Begünstigte eines Vermächtnisses erwirbt eine Schuldanforderung gegen die Erben.

Vorerbe

Der Vorerbe wird in seinen Rechten und Pflichten gegenüber dem Nacherben vom Erblasser beschränkt.