Beim Todesfall einer nahestehenden Person denkt man nicht unbedingt als erstes an das Konto der Verstorbenen. Dabei ist das ein wichtiges Thema für diejenigen, die sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Wie erfahre ich im Todesfall Näheres über die Geschäftsverbindung?

Über bestehende Konten und deren Kontostände informieren wir Sie, wenn

  • Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind
  • eine Bankvollmacht für Sie besteht
  • Sie sich als legitimierter Erbe ausweisen können (mit einem Erbschein oder einem Testament mit Eröffnungsprotokoll)
Wie kann ich im Todesfall den Nachlass abwickeln?
  • Konten können Sie alleine weiterführen, wenn Sie Mitkontoinhaber oder Erbe sind
  • Bei Depots benötigen wir Ihren Auftrag zum Übertrag oder Verkauf der Wertpapiere
  • Kredite und Immobilienfinanzierungen werden von unseren Spezialisten bearbeitet und geprüft

 

Welche Unterlagen benötige ich im Todesfall?
  • Eine Kopie der Sterbeurkunde
  • Erbnachweis (Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll)
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihre Kontonummer bei uns
  • Kundenunterlagen werden persönlich vor Ort unterschrieben