Sichern Sie sich mit einem Anschlussdarlehen, auch Forwarddarlehen genannt, das günstige Zinsniveau für Ihre Immobilienfinanzierung. Profitieren Sie dabei von der Planungssicherheit, die Ihnen eine solche Anschlussfinanzierung bietet, und schützen Sie sich vor steigenden Sollzinsen.

Sicherheit für die nächsten Jahre

Sie schließen heute einen Anschlussvertrag für Ihre Immobilienfinanzierung ab, nehmen das Darlehen aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch. Es gelten dann die Zinskonditionen, die Sie heute vereinbaren. So schützen Sie sich vor steigenden Sollzinsen, profitieren von unseren transparenten Konditionen und haben Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

Ihre Vorteile beim Forwarddarlehen

  • Sie können sicher und langfristig kalkulieren.
  • Sie sind unabhängig von der Entwicklung der Sollzinsen.
  • Sie können sich die günstigen Sollzinsen bis zu drei Jahre im Voraus sichern.

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Häufige Fragen zum Forwarddarlehen

Wann benötige ich ein Forwarddarlehen?

Sie benötigen ein Forwarddarlehen, wenn die Zinsbindung Ihrer Immobilienfinanzierung endet, Sie Ihr Darlehen aber noch nicht vollständig getilgt haben. In der Regel sollten Sie sich ein Jahr vor Ende Ihrer Erstfinanzierung mit der Anschlussfinanzierung beschäftigen. Sie können sich aber schon bis zu drei Jahre im Voraus die günstigen Sollzinsen sichern. Besonders bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau kann das von Vorteil sein. Sprechen Sie Ihren Berater an.

In welcher Höhe wird das Forwarddarlehen abgeschlossen?

Grundsätzlich wird hier die Höhe der Restschuld Ihres Immobiliendarlehens angenommen. Dabei werden die bis dahin noch einfließenden Tilgungsleistungen berücksichtigt. Sie sollten auch eventuell noch geplante Sondertilgungen berücksichtigen.

Welche Kosten fallen bei einer Anschlussfinanzierung an?

Dafür, dass Sie sich heute schon die günstigen Sollzinsen sichern, liegen die Konditionen in der Regel ein wenig über den aktuell gültigen. Wenn Sie das Darlehen nicht mehr benötigen sollten oder den Vertrag vorzeitig kündigen, fällt eine Nichtabnahme- oder Vorfälligkeitsentschädigung an. Schließen Sie das Forwarddarlehen bei einem anderen Kreditinstitut ab, ergeben sich zusätzliche Kosten für die Neueintragung oder Abtretung einer Grundschuld.