Sie haben viel erreicht in Ihrem Leben und möchten, dass auch die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, davon profitieren. Wir unterstützen Sie dabei: Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung R+V-GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus legen Sie Ihr Vermögen chancenorientiert an und gestalten gleichzeitig die Vermögensübertragung nach Ihren Wünschen.

R+V-GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus im Überblick

So funktioniert es:

Sie haben über die Jahre Vermögen aufgebaut, das Sie Ihrem Kind oder Enkel weitergeben möchten. Da Sie sich zu Lebzeiten alle Freiheiten erhalten möchten, soll die Vermögensübertragung erst im Todesfall ohne Testament zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Dann ist die fondsgebundene Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin genau das Richtige für Sie. Sie legen selbst einen Ablauftermin fest, zu dem das Vermögen an Ihren Erben übertragen werden soll. Dieser bleibt unverändert, wenn Sie vor diesem Termin versterben sollten.

Bei der R+V können Sie zwischen zwei Varianten der fondsgebundenen Lebensversicherung wählen, dem R+V GenerationenKonzept-Plus und dem R+V-GenerationenPlan Invest-Plus.

Heute planen, dauerhaft selbst bestimmen

Sie genießen Ihr Leben und das, was Sie erreicht haben. Wäre es nicht schön, wenn in Zukunft auch die Menschen davon profitieren, die Ihnen am Herzen liegen?

Dann sind die R+V-Lösungen zur Vermögensübertragung genau das Richtige für Sie. Denn damit legen Sie Ihr Geld chancenorientiert an, bestimmen, wer es wann bekommt, und behalten gleichzeitig die volle Kontrolle. Auf diese Weise können Sie Ihre Lieben auch finanziell gezielt unterstützen, ohne selbst Einschränkungen hinnehmen zu müssen.

Quelle: R+V Versicherung (Stand: Juli 2020)

Vermögen übertragen: Zu einem festgelegten Termin

Sie möchten die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, ganz gezielt in einer konkreten Lebensphase unterstützen? Dann ist das R+V-GenerationenKonzept-Plus für Sie eine gute Lösung. Denn hier definieren Sie einen Termin, an dem Sie Geld an eine Person Ihrer Wahl weitergeben möchten. Zum Beispiel an Ihre Kinder oder Enkel zum Start ins Studium oder den Beruf oder als Finanzspritze fürs neue Eigenheim

Vermögen weitergeben: Nach Ihren Regeln

Ihnen ist es wichtig, klar zu regeln, wer einmal Ihr Vermögen bekommt - auch damit es später keinen Streit unter Familie und Freunden gibt? Dann passt der R+V-GenerationenPlan Invest-Plus gut zu Ihnen. Damit bestimmen Sie rechtssicher, wer die Leistung nach Ihrem Tod erhalten soll - und zwar ganz ohne Testament oder notarielle Hilfe. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel: Sie können Geld aus dem Vertrag herausnehmen, wenn Sie es für sich selbst brauchen, und jederzeit neu entscheiden, wer die Leistung erhalten soll.

Ihre Vorteile beim R+V-GenerationenKonzept-Plus oder dem R+V-Generationenplan Invest-Plus

  • Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensanlage
  • Zuzahlungen und Kapitalentnahmen jederzeit möglich
  • Immer wieder neu entscheiden, wer begünstigt werden soll
  • Steuervorteil: Keine Kapitalertragsteuer während der Vertragslaufzeit
  • Steuervorteil: Keine Einkommensteuer bei Todesfallleistung
  • Steuervorteil: Keine Erbschaftsteuer unterhalb der Freibeträge
  • Anlagestrategie kann jederzeit kapitalertragssteuerfrei und bis zu 12 Mal jährlich kostenfrei verändert werden
  • Einmalbeträge bis 1 Millionen Euro möglich – ohne Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeit, das heißt ab Beginn volle Todesfallleistung

Beispiele

R+V-GenerationenPlan Invest-Plus: Geld an einen lieben Menschen vererben

R+V-GenerationenPlan Invest-Plus: Geld an einen lieben Menschen vererben

Paul möchte 100.000 Euro an seine Freundin Jutta vererben, die das Kapital bei seinem Tod erhalten soll: Paul zahlt in den GenerationenPlan Invest einmalig 100.000 Euro ein. Er ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Freundin Jutta ist Bezugsberechtigte im Todesfall.

Bei einem Todesfall nach 15 Jahren gilt

  • die Auszahlung einer einkommenssteuerfreien Todesfalleistung1 aus dem R+V-GenerationenPlan Invest-Plus von rund 180.000 Euro
  • bzw. bei Auflösung des Depots die Auszahlung von 157.000 Euro (netto).
  • In beiden Fällen fällt Erbschaftssteuer an, da der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten ist.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
R+V-GenerationenKonzept-Plus: in 20 Jahren Geld an die Enkelin übertragen

R+V-GenerationenKonzept-Plus: in 20 Jahren Geld an die Enkelin übertragen

Jutta (geschieden) will 100.000 Euro an ihre Enkelin Pia (5 Jahre) weitergeben, wenn diese 25 Jahre alt ist. Jutta zahlt in das R+V-GenerationenKonzept einmalig 100.000 Euro ein. Sie ist Versicherungsnehmerin, versicherte Person und Bezugsberechtigte bei Erleben. Pia ist im Todesfall bezugsberechtigt.

Bei einem Todesfall nach 15 Jahren gilt:

  • Keine Auszahlung aus R+V-GenerationenKonzept-Plus.
  • Bei beiden Anlagevarianten fällt keine Erbschaftssteuer an: Das Kapital liegt mit rund 180.000 Euro (brutto) unter dem Freibetrag von 200.000 Euro.
  • Auszahlung an Pia aus der Alternativanlage: rund 157.000 Euro (netto).
     
Zum festgelegten Ablauftermin, dem sogenannten Termfix, nach 20 Jahren gilt:
 
  • Auszahlung aus R+V-GenerationenKonzept an Pia: 219.000 Euro
  • Einkommenssteuerfrei, da Todesfallleistung3
Fondsgebundene Lebensversicherung
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fondsgebundenen Lebensversicherungen

Die Zeitschrift Capital hat zusammen mit Experten von f-fex und des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Fondspolicen unter die Lupe genommen. Wichtige Kriterien wie z. B. die Performance der Fonds über die letzten drei Jahre, die Fondsqualität sowie die Gesamtkostenquote der Versicherer wurden analysiert und bewertet. R+V Leben erhielt die Höchstnote mit 5 Sternen.

Häufige Fragen zur Fondsgebundenen Lebensversicherung

Wie funktioniert das GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus

Beim R+V-GenerationenKonzept-Plus geben Sie ein Datum vor, an dem Sie beispielsweise Ihren Enkeln Geld für den Start ins Erwachsenenleben bereitstellen möchten. Beim R+V-GenerationenPlan Invest-Plus bestimmen Sie rechtssicher, wer die Leistung nach Ihrem Tod erhalten soll.

Legen Sie einen Einmalbetrag im R+V-GenerationenKonzept-Plus oder R+V-GenerationenPlan Invest-Plus chancenorientiert an.

  • Bestimmen Sie, wann Ihr Vermögen an wen übertragen wird: zu einem definierten Zeitpunkt bei R+V-GenerationenKonzept-Plus oder im Todesfall bei R+V-GenerationenPlan Invest-Plus.
  • Vermögensübertragung flexibel, unbürokratisch und rechtssicher regeln – ganz ohne Notar oder Testament. Und das bis zu einem Höchsteintrittsalter von 85 Jahren.
Welche Steuern fallen beim R+V-GenerationenKonzept-Plus an?

Die Erträge bleiben bis zum vereinbarten Auszahlungstermin kapitalertragssteuerfrei. Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt ebenfalls kapitalertragssteuerfrei.

Was passiert, wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Auszahlungstermin stirbt?

Die Versicherung läuft bis zum festgelegten Ablauftermin, dem sogenannten Termfix-Termin weiter. Entstehende Erträge werden steuerfrei angesammelt. Zum vereinbarten Auszahlungstermin wird der gesamte Betrag ohne Abzug von Kapitalertragssteuer als Todesfallleistung an den festgelegten Begünstigten ausgezahlt.

  1. Ohne Berücksichtigung von Kosten bzw. der tatschlichen Todesfallleistung in Höhe von 102 Prozent des Policenwertes.
  2. Diese Darstellung dient lediglich der Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen. Euro-Beträge sind gerundet. Das Beispiel nimmt eine Wertentwicklung von 4 Prozent p. a. an und berücksichtigt keine Vertragskosten.
  3. Ohne Berücksichtigung von Kosten bzw. der tatschlichen Todesfallleistung in Höhe von 102 Prozent des Policenwertes.
  4. Diese Darstellung dient lediglich der Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen. Euro-Beträge sind gerundet. Das Beispiel nimmt eine Wertentwicklung von 4 Prozent p. a. an und berücksichtigt keine Vertragskosten.