Um die mit Ihnen bestehende Geschäftsbeziehung in der gewohnt vertrauensvollen und partnerschaftlichen Weise fortführen zu können, sind wir auf Ihre aktive Mitwirkung angewiesen.
Bisher war es banküblich und rechtlich unbeanstandet, dass Änderungen von Vertragsbedingungen und Preisen nach den bisherigen Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam mit Ihnen vereinbart werden konnten, wenn eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten berücksichtigt wurde und Sie der angebotenen Vertragsänderung nicht bis zum Wirksamwerden dieser Änderungen widersprochen haben. Dieses Vorgehen war ressourcenschonend hatte den praktischen Vorteil, dass Sie bei Einverständnis mit den von uns angekündigten Vertragsänderungen nichts unternehmen mussten.
Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat diese AGB-Klauseln beanstandet. Das Urteil vom 27. April 2021 hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns. Um Klarheit über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten, möchten wir die Preisanpassung und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen neu mit Ihnen vereinbaren. Damit Sie unsere bewährten Dienstleistungen auf einer gesicherten Rechtsgrundlage auch weiterhin in Anspruch nehmen können, benötigen wir Ihre Zustimmung.