Der Zahlungsverkehr ist inzwischen zu einem sehr komplexen Thema für Vereine geworden. Um Sie auch in diesem Bereich optimal unterstützen zu können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Welche Voraussetzungen müssen Ihrerseits getroffen werden?
- Der Einzug von Mitgliedsbeiträgen als SEPA-Lastschrift ist ausschließlich online möglich.
Die Voraussetzung hierfür ist zunächst ein für Sie geeigneter Online-Zugang (VR NetKey mit einem TAN-Verfahren). Sie benötigen diesen Online-Zugang sowohl für das OnlineBanking über unsere Homepage (OnlineBanking für Privat- und Firmenkunden) als auch, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Mitgliedsbeiträge über eine Software einzuziehen (z. B. über Profi cash).
- Lastschrifteinzug ohne eine Gläubiger-ID der Deutschen Bundesbank ist nicht möglich.
Beantragen Sie Ihre persönliche Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) bei der Deutschen Bundesbank. Sie benötigen dazu Ihre Vereinsregisternummer.
- Schließen Sie bei Ihrem Berater der Volksbank Darmstadt - Südhessen eG die neue Vereinbarung "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften (Lastschriftinkassovereinbarung)" für SEPA-Basis-Lastschriften ab und geben dort Ihre Gläubiger-ID an.
Beitrittserklärungen
- Verwenden Sie bei Beitrittserklärungen ausschließlich solche, die ein SEPA-Lastschrift-Mandat enthalten. Hier ist es zwingend erforderlich, eine eindeutige Mandatsreferenz zu vergeben. Diese kann aus bis zu 35 Zeichen, z.B. der Mitgliedsnummer bestehen.
Vorlauffrist für Lastschrift
Unterrichten Sie Ihre Mitglieder mindestens 14 Tage vor Ausführung der ersten SEPA-Lastschrift schriftlich über die Lastschrift bzw. die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschrift-Mandat. Sie können diese Information auch im Verwendungszweck des letzten Einzugs vor der Umstellung vornehmen. Im Datensatz der SEPA-Lastschrift ist das Datum der Unterrrichtung als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.
Wichtige Informationen hierbei sind:
- Gläubiger-ID
- Datum der SEPA-Abbuchung (Fälligkeit)
- Mandatsreferenz
- Datum der Unterrichtung
Passen Sie Ihre internen Abläufe an die SEPA-Einreichungsfristen an:
Die Lastschriften müssen Sie spätestens 2 Geschäftstage - bis 11:00 Uhr - vor Lastschriftfälligkeit einreichen.
Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung die Zahlung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ohne vorliegendes SEPA-Mandat verlängert sich die Frist auf 13 Monate, daher müssen SEPA-Mandate mindestens 14 Monate archiviert werden.
Gerne bieten wir Ihnen eine für Ihren Verein passende Möglichkeit, Lastschriften bei uns einzureichen.
Möglichkeiten der Lastschrift-Einreichung
Haben Sie Fragen?
Unsere Berater und Beraterinnen in Ihrer Filiale beantworten sie Ihnen gern.