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Drei Erwachsene und zwei Kinder am Strand

Altersvorsorgereform

Zum 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge reformiert und durch den neuen geförderten Vertragstypus des Altersvorsorgedepot-Vertrags ergänzt. Das bedeutet für Sie: mehr Flexibilität und eine größere Auswahl verschiedener Produkttypen.

Das Wichtigste in Kürze

Neues Vorsorgeprodukt ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot als neue staatlich geförderte Vorsorge eingeführt.1 Die Riester-Rente bleibt parallel bestehen und genießt weiterhin vollständigen Bestandsschutz.

1Quelle: Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026.

Staatliche Zulagen

Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr insgesamt. Sie erhalten eine beitragsproportionale Förderung in Höhe von 50 Cent für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr und 25 Cent für Einzahlungen über 360 Euro hinaus bis maximal 1.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es ebenfalls beitragsproportional im Verhältnis 1:1 bis zu maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Flexible Auszahlungsoptionen

Für die Rentenphase sieht das Gesetz zwei Auszahlungsvarianten im Altersvorsorgedepot vor:

Ein Fondsauszahlplan, der nach dem Gesetz frühestens mit dem 85. Geburtstag endet oder eine lebenslange Rente aus einer Lebensversicherung, in die das Depotvermögen übertragen wird.

Für bestehende Riester-Verträge haben Kunden ab 2027 ebenfalls die Wahl: Entweder bleibt es bei der vorgesehenen lebenslangen Zahlung in Form des Fondsauszahlplans bis zum 85. Geburtstag und anschließender Leibrente bis zum Lebensende. Oder Riester-Kunden entscheiden sich für einen reinen Fondsauszahlplan, der frühestens mit dem 85. Geburtstag endet.

Renditechancen ohne Garantiepflicht

Sicherheit oder höhere Chancen – Sie haben künftig die freie Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie bevorzugen.

Weitere Informationen zur Altersvorsorgereform

Was das Altersvorsorgedepot für Anleger bedeutet
  • Was das Altersvorsorgedepot für Anleger bedeutet

    Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung – ohne die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Sie haben künftig die Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließen. Das Ergebnis: Unabhängig vom gewählten Modell gibt es mit den angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr Spielraum für Renditechancen. Hierbei ist zu beachten, dass höhere Chancen am Kapitalmarkt typischerweise mit stärkeren Marktschwankungen und entsprechenden Verlustrisiken verbunden sind .

    Bei Riester begrenzt typischerweise eine gesetzlich verpflichtende Beitragsgarantie die mögliche Aktienquote und damit die Renditechancen. Künftig eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, auch staatlich geförderte Produkte ohne eine Garantie anzubieten. Gerade für jahrzehntelange Investments für die Altersvorsorge ergeben sich dadurch noch größere Chancen auf eine höhere Wertentwicklung durch die Investition in 100 Prozent in Aktienfonds. Dem stehen aber auch entsprechende Kurs- und Verlustrisiken gegenüber. Deshalb wird es für Kunden, die dies wünschen, auch weiterhin ein Angebot mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen geben.

Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
  • Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

    Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen.

    Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.

So funktioniert die Förderung
  • So funktioniert die Förderung

    Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der einkommensabhängig gewährten staatlichen Zulage bei Riester. Für die ersten 360 Euro eigene Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Das stärkt insbesondere die private Altersversorgung von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern.

Wie hoch ist die Grundzulage?
  • Wie hoch ist die Grundzulage?

    Die Grundzulage des Altersvorsorgedepots beträgt bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile zusätzlich hinzukommen.

  • Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
    120 EUR (Mindesteigenbeitrag) bis 360 EUR50 ProzentBis zu 180 EUR
    Von 361,01 EUR bis 1.800 EUR25 ProzentBis zu 360 EUR
Wie soll das Altersvorsorgedepot funktionieren?
  • Wie soll das Altersvorsorgedepot funktionieren?

    Der Gesetzesentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge umfasst über 100 Seiten und beschreibt detailliert, wie das neue Vorsorgemodell ausgestaltet. Wir informieren Sie hier über den aktuellen Stand.

Wie hoch wird die Förderung beim Altersvorsorgedepot sein?
  • Wie hoch wird die Förderung beim Altersvorsorgedepot sein?

    Einzahlungen sollen mit bis zu 50% vom Staat bezuschusst werden. Folgende Besonderheiten gelten:

    • Vorgesehen ist eine staatliche Förderung in Höhe von 50 % pro eingezahltem Euro für Einzahlungen bis 360 Euro pro Jahr.
    • Für Sparraten von 360 bis maximal 1.800 Euro jährlich ist eine Förderung von 25 % vorgesehen.
    • Um eine Förderung zu erhalten, ist ein Mindestsparbetrag von 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro pro Monat, notwendig.
Welche Zulagen wird es beim Altersvorsorgedepot geben?
  • Welche Zulagen wird es beim Altersvorsorgedepot geben?

    Neben der Grundförderung sind zusätzliche staatliche Zulagen vorgesehen:

    • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bis 25 Jahre sollen eine Zulage von 200 Euro erhalten.
    • Für Kinder ist eine Sonderzulage von 100 % der geleisteten Beiträge vorgesehen, maximal jedoch 300 Euro pro Kind.
Welche Wertpapiere sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?
  • Welche Wertpapiere sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?

    Das Kapital soll in bestimmte, staatlich zugelassene Wertpapiere investiert werden. Die Grundlage bildet das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), das eine Positivliste zulässiger Anlageformen vorsieht. Dazu zählen vor allem ausgewählte:

    • aktiv gemanagte Fonds
    • ETFs
    • Anleihen
Gibt es eine Beitragsgarantie beim Altersvorsorgedepot?
  • Gibt es eine Beitragsgarantie beim Altersvorsorgedepot?

    In bisherigen Vorsorgemodellen war die Beitragsgarantie eine zentrale Voraussetzung. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot entfällt zwar die Verpflichtung zur Beitragsgarantie, sie bleibt jedoch optional – je nach Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartung kann zwischen drei Varianten gewählt werden:

    • 100 % Beitragsgarantie: Zum Rentenbeginn wird mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt, was maximale Sicherheit bietet, aber mit geringeren Renditechancen einhergeht.
    • 80 % Beitragsgarantie: Diese Variante kombiniert ein hohes Maß an Sicherheit mit besseren Ertragschancen, da ein Teil des Kapitals renditeorientierter investiert werden kann.
    • Keine Beitragsgarantie: Hier wird vollständig auf Garantien verzichtet, sodass das gesamte Kapital am Kapitalmarkt arbeitet und langfristig die höchsten Renditechancen möglich sind.
Wer ist förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot?
  • Wer ist förderberechtigt für das Altersvorsorgedepot?

    Das Altersvorsorgedepot soll möglichst vielen Menschen den Vermögensaufbau fürs Alter erleichtern. Entsprechend breit ist der Kreis der Förderberechtigten angelegt. Grundsätzlich sollen alle Personen förderberechtigt sein, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Beiträge leisten. Dazu zählen insbesondere:

    • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
    • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten
    • Landwirtinnen und Landwirte
    • Selbstständige
    • Mini- und Midijobber mit Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
    • Studierende mit Nebenjob und Beitragszahlungen in die GRV
    • Bundesfreiwilligendienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
    • Beziehende von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
    • weitere Sonderfälle

    Insgesamt sind ca. 50 Millionen Menschen förderberechtigt.

Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert.

Für Fragen oder eine persönliche Beratung rund um die Altersvorsorge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten und -dienstleistungen. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Darmstadt Mainz eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.