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Junge Person an Supermarktkasse

Nebenjob für Jugendliche

Verdiene dein eigenes Geld und erfülle dir deine Wünsche

Nebenjobs für Schüler sind eine großartige Sache. Du kannst dein Taschengeld aufbessern und dir größere Dinge selbst kaufen. Während deine Freunde über leere Taschen jammern, verdienst du dir nach der Schule oder in den Ferien etwas dazu – das ist clever!

Das Wichtigste im Überblick

  • Mit einem Nebenjob für Jugendliche besserst du dein Taschengeld auf.
  • Mach dich über das Girokonto und weitere Bank-Services schlau, bevor du mit deinem Job anfängst. Wir beraten dich diesbezüglich gerne.
  • Du brauchst das Einverständnis deiner Eltern, um arbeiten zu gehen.
  • Ab 13 Jahren sind mit der Einwilligung deiner Eltern leichte Tätigkeiten für maximal 2 Stunden am Tag erlaubt.
  • Ab 15 Jahren darfst du in den Ferien bis zu 4 Wochen in Vollzeit jobben.
  • Für einen Schülerjob musst du in der Regel keine Steuern zahlen.
  • Ein persönliches Sparziel hilft dir dabei, dir deine Wünsche zu erfüllen.

Ein Nebenjob lohnt sich!

Durch einen Nebenjob sammelst du erste Arbeitserfahrungen und lernst das Berufsleben kennen. Du opferst zwar etwas Freizeit für deinen Schülerjob, dafür übernimmst du Verantwortung und kannst dich ausprobieren – das ist auch wichtig.

Dir stehen viele Möglichkeiten offen, um nebenbei zu arbeiten. Typische Nebenjobs sind:

  • Zeitungen austragen
  • Nachhilfe geben
  • Aushilfe im Supermarkt oder Einzelhandel im Lager
  • Kellnern im Restaurant oder Café
  • Babysitting oder Haustiere versorgen
  • Gartenarbeit
  • Produktionshelfer
  • Bürotätigkeiten (z. B. Internetseiten pflegen)

Startschuss für deinen Nebenjob: So hast du deine Finanzen perfekt im Blick

Konto, Debitcard und Co. gehören zum Geldverdienen dazu. Spätestens wenn dein zukünftiger Arbeitgeber dir dein Gehalt überweisen will, brauchst du ein eigenes Konto. Mit einem eigenen Girokonto bekommst du außerdem Zugriff auf OnlineBanking. Du kannst deine Einnahmen und Ausgaben einsehen und hast deine Finanzen perfekt im Blick. Außerdem erhältst du bei uns eine persönliche girocard V PAY, mit der du unabhängig von deinen Eltern in Läden bezahlen kannst – natürlich auch mobil mit dem Smartphone.

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Als Schüler Geld verdienen – das musst du wissen

Wann darfst du nebenbei arbeiten?
  • In Deutschland ist genau geregelt, ab welchem Alter und wie lange du arbeiten darfst.

    • Ab 13 Jahren darfst du, mit Zustimmung deiner Eltern, bis zu 2 Stunden täglich nebenher jobben.
    • Du darfst dann einfache Tätigkeiten ausüben, die du tagsüber zwischen 8 und 18 Uhr machst. Das kann zum Beispiel das Austragen von Prospekten sein.

    Achtung: Es ist nicht erlaubt, in den Unterrichtszeiten wegen deiner Arbeit zu fehlen. Es gibt also keine Entschuldigung dafür, lieber zu arbeiten als zur Mathestunde zu gehen.

    Sobald Du 15 oder älter bist, darfst du zusätzlich für maximal 4 Wochen im Jahr in den Schulferien arbeiten. Dabei gilt:

    • Dein Schülerjob muss zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden.
    • In den Schulferien darfst du höchstens 8 Stunden pro Tag und bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten.
    • Körperlich sehr anstrengende oder gefährliche Arbeiten darfst du nicht übernehmen.
  • Übrigens:

    Am Wochenende und an Feiertagen darfst du als Jugendlicher in der Regel nicht jobben. Jedoch gibt es auch hier wieder Ausnahmen, etwa beim Kellnern in Gaststätten. Bevor du mit einem Nebenjob startest, solltest du also die Arbeitszeiten genau unter die Lupe nehmen. Am besten setzt du dich dazu mit deinen Eltern zusammen.

Wie viel darfst du hinzuverdienen?
  • Wenn du längerfristig einen Nebenjob für Jugendliche machen willst, ist das in der Regel eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Sie wird auch 538-Euro-Job oder Minijob genannt. Wenn du einen derartigen Job hast, darfst du bis zu 538 Euro im Monat dazuverdienen. Es werden keine Steuern fällig. Ein kleiner Teil deines Gehalts wird allerdings für deine Rente zurückgelegt. Wenn du willst, kannst du dir aber auch das ganze Gehalt auszahlen lassen. Kläre diesen Punkt unbedingt noch einmal mit deinen Eltern ab.

    Eine andere Art von Job ist die kurzfristige Beschäftigung. Diese wird dir begegnen, wenn du nur einmalig arbeiten willst, also beispielsweise einen Nebenjob für Schüler in den Ferien annehmen willst. Für eine kurzfristige Beschäftigung musst du als Schüler in der Regel keine Steuern zahlen und bekommst das komplette Geld ausgezahlt.

  • Übrigens:

    Nebenjobs für Jugendliche unterliegen nicht dem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Den gibt es erst ab 18. Dein künftiger Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, dir ein bestimmtes Mindestgehalt zu zahlen. Überprüfe deshalb die Gehaltsvereinbarung sorgfältig und verhandle im Bedarfsfall gemeinsam mit deinen Eltern nach.

Was brauchst du für deinen Nebenjob?
  • Wenn du noch nicht volljährig bist, darfst du nicht allein einen Arbeitsvertrag abschließen. Du brauchst dazu das Einverständnis deiner Eltern. Informiere sie über dein Vorhaben und zeige ihnen die Stelle, auf die du dich bewerben willst. Stimmen sie zu, schreiben sie eine Einverständniserklärung für deinen künftigen Arbeitgeber. Außerdem müsst ihr in der Regel noch eine Kopie deines Schülerausweises bzw. eine Schulbescheinigung bei deinem neuen Arbeitgeber einreichen.

Tipps

Mit etwas Planung kannst du dir deine Wünsche erfüllen.

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