Förderantrag stellen
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern in Not schnell und unbürokratisch zu helfen.
Sie wissen, wo Hilfe benötigt wird?
Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Ihnen Kinder, Familien oder Projekte bekannt sind, die Unterstützung benötigen.
Sie sind auf der Suche nach Unterstützung?
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung suchen, melden Sie sich bitte. Wir sind gerne für Sie da.
Hier können Sie einen Förderantrag an die Stiftung Hoffnung für Kinder stellen. Beachten Sie dazu bitte folgende Kriterien:
- Es finden nur vollständig ausgefüllte Förderanträge Berücksichtigung.
- Der Stiftungszweck muss eingehalten werden.
- Die geförderten Kinder sollen in den nachfolgenden Regionen wohnhaft sein.
- Die geförderten Maßnahmen bzw. Projekte sollten in diesen Regionen angesiedelt sein: Bergstraße, Bingen, Darmstadt, Groß-Gerau, Lampertheim/Ried, Mainz, Rheinhessen
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern in Not schnell und unbürokratisch zu helfen: sei es unmittelbar oder durch als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die Kinder in Not, benachteiligte und/oder kranke Kinder unterstützen oder fördern.
Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) finanzielle Zuwendungen,
b) alle sonstigen zweckdienlichen und praktischen Maßnahmen, die dem Stiftungszweck dienen.