Hier können Sie einen Förderantrag an die Stiftung "Hoffnung für Kinder" stellen. Beachten Sie dazu bitte folgende Kriterien:
- Es finden nur vollständig ausgefüllte Förderanträge Berücksichtigung.
- Der Stiftungszweck muss eingehalten werden.
- Die geförderten Kinder sollen in den nachfolgenden Regionen wohnhaft sein.
- Die geförderten Maßnahmen bzw. Projekte sollten in diesen Regionen angesiedelt sein: Bergstraße, Bingen, Darmstadt, Groß-Gerau, Lampertheim/Ried, Mainz, Rheinhessen
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern in Not schnell und unbürokratisch zu helfen: sei es unmittelbar oder durch als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die Kinder in Not, benachteiligte und/oder kranke Kinder unterstützen oder fördern.
Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) finanzielle Zuwendungen,
b) alle sonstigen zweckdienlichen und praktischen Maßnahmen, die dem Stiftungszweck dienen.