Vorlauffrist für Lastschrift:
- Unterrichten Sie Ihre Mitglieder mindestens 14 Tage vor Ausführung der ersten SEPA-Lastschrift schriftlich über die Lastschrift bzw. die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschrift-Mandat. Sie können diese Information auch im Verwendungszweck des letzten Einzugs vor der Umstellung vornehmen. Im Datensatz der SEPA-Lastschrift ist das Datum der Unterrrichtung als Mandatsunterschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben.
Wichtige Informationen hierbei sind:
- Gläubiger-ID
- Datum der SEPA-Abbuchung (Fälligkeit)
- Mandatsreferenz
- Datum der Unterrichtung
Passen Sie Ihre internen Abläufe an die SEPA-Einreichungsfristen an:
Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung die Zahlung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Ohne vorliegendes SEPA-Mandat verlängert sich die Frist auf 13 Monate, daher müssen SEPA-Mandate mindestens 14 Monate archiviert werden.
Gerne bieten wir Ihnen eine für Ihren Verein passende Möglichkeit, Lastschriften bei uns einzureichen.