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Mann und Frau stehen auf einem Balkon und pflanzen Blumen ein, im Hintergrund fliegt ein Heißluftballon mit der Aufschrift "Zinsen bis zu 3,00 % p. a. ", KI-generiert

SuperPlus

Beim SuperPlus vereinbaren Sie eine Laufzeit von vier Jahren und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Lohnt sich für alle, die ihr Geld sicher anlegen und jährlich von steigenden Zinsen profitieren möchten.

Jetzt online abschließen Jetzt Termin vereinbaren

Planbar

Es wird eine Laufzeit von 4 Jahren vereinbart.

Verlässlich

Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt.

Sicher

Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

Produktdetails

Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns eine Laufzeit von vier Jahren und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. 

Die Mindestanlagehöhe beträgt 2.500 Euro. Zuzahlungen sind während der Laufzeit nicht möglich. Die Zinsen werden jährlich am Ende eines jeden Laufzeitjahres ausgezahlt. 

Die Gutschrift der Zinsen erfolgt auf ein bei Vertragsabschluss anzugebendes Gutschriftskonto. 

Sollten Sie bereits vorzeitig über Ihr Geld verfügen wollen, ist dies unter Einhaltung der Kündigungssperrfrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. 

Konditionen SuperPlus

Stand: 27. April 2026
Vertragslaufzeit48 Monate
Kündigungssperrfrist24 Monate
Kündigungsfrist3 Monate
Mindestanlage

2.500 EUR

Maximalanlage1.000.000 EUR
 Zinssatz p. a. 
1. Jahr2,25 % p. a.
2. Jahr2,35 % p. a.
3. Jahr2,55 % p. a.
4. Jahr3,00 % p. a.

*im 4. Laufzeitjahr bei der Anlage als SuperPlus

So funktioniert's

Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das Wachstumssparen SuperPlus direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

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SuperPlus im OnlineBanking eröffnen

Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde1 bei uns sind, können Sie Ihr SuperPlus auch direkt im OnlineBanking abschließen.

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Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde1 bei uns sind, lassen Sie Ihr Konto für das OnlineBanking freischalten, um schnell und einfach weiterzumachen.

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Gerne eröffnen wir Ihr SuperPlus auch in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin.

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Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

Beim Wachstumssparen SuperPlus vereinbaren Sie mit uns eine Laufzeit von vier Jahren. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

Tagesgeld

  • Geld zwischenparken
  • Flexibel verfügen
  • Kein Kursrisiko
Mehr erfahren

Festgeld

  • Feste Laufzeit
  • Fester Zinssatz
  • Kein Kursrisiko
Mehr erfahren

Fondssparplan

  • Sparziel erreichen
  • Ab 25 Euro monatlich
  • Jederzeit verfügbar
Mehr erfahren

FAQ zum SuperPlus

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit?

Sie können Ihr Geld bis zu vier Jahre in das Wachstumssparen SuperPlus anlegen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich am Ende eines jeden Laufzeitjahres. Die Gutschrift erfolgt auf ein bei Vertragsabschluss anzugebendes Gutschriftskonto.

Kann ich vorzeitig über das Geld verfügen?

Erst nach Einhaltung der Kündigungssperrfrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kann vorzeitig verfügt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer