Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, die auf der Herstellung und dem Handel mit Waffen zur gezielten Unterdrückung oder Tötung von Menschen basieren. Darüber hinaus schließen wir Finanzierungen in Geschäftsmodelle aus, die Waren und Dienstleistungen anbieten, welche geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Das betrifft im Speziellen Waren und Dienstleistungen zum Führen von kriegerischen oder grenzüberschreitenden Konflikten. Dazu gehören Finanzierungen in
- Produktion von und Handel mit (kontroversen1) Kriegswaffen2
- Produktion von und Handel mit Rüstungsgütern3, die keine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten
- Unternehmen, die zwar eine Genehmigung im Sinne des vorangehenden Punktes erhalten haben, die aber mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern erzielen, die nicht dem reinen Personenschutz4 dienen.
Finanzierungen oder Investitionen in Produktion von und Handel mit Polizei -und Militärausrüstung zum Schutz von Personen sind davon ausgenommen.
Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen bei Waffen aus?
Das Geschäft mit Waffen birgt enormes Risiko für Krieg und Repression, was in der Folge Leid, Verletzung und Tod mit sich bringt. All diese Dinge sind mit genossenschaftlichen Werten nicht zu vereinbaren. Daher wollen wir nicht Teil einer Waffenindustrie sein, die ausnahmslos mit Kriegswaffen Profite erwirtschaftet.
Uns ist klar, dass demokratische Werte und Sicherheit nicht ganz ohne Waren und Dienstleitungen mit Verbindung zur Branche Waffen sichergestellt werden können. Für uns überwiegt immer der Schutz des menschlichen Lebens und des gemeinsamen friedlichen Miteinanders. Daher schließen wir keine Finanzierungen und Investitionen in Polizei -und Militärausrüstung zum Schutz von Personen aus.
1 gem. internationaler Abkommen, u. a. Antipersonenminen nach der Ottawa Konvention; atomare / biologische / chemische Waffen nach dem Genfer Protokoll, Streumunition nach dem Oslo-Übereinkommen und bestimmte Waffen, die übermäßige Leiden verursachen nach dem Convention on Certain Conventional Weapons (CCW-Abkommen) sowie tödlichen autonomen Waffensystemen (LAWS).
2 gem. Kriegswaffenliste des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG)
3 gem. Güterlisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
4 Personenschutz dient der Sicherheit einer oder mehrerer Personen und der Abwehr von gewalttätigen Übergriffen auf sie. Ein Beispiel für solche Rüstungsgüter sind zum Beispiel Schutzwesten oder Helme.