Die R+V-Vertrauensschadenversicherung schützt Sie vor den Folgen von Straftaten im Geschäftsverkehr. Dieser basiert auf Vertrauen, sowohl zu den Mitarbeitern des Unternehmens als auch gegenüber Geschäftspartnern, Subunternehmern oder Dritten. Dieses Vertrauen wird allerdings oft missbraucht, was zu finanziellen Schäden für den Betrieb führt, die sogar existenzbedrohend sein können.
Die Vertrauensschadenversicherung im Überblick
Schützen Sie Ihre Firma vor Vermögensschäden
Unternehmer können durch Dritte oder Vertrauenspersonen wie Mitarbeiter, Dienstleister und Zeitarbeitskräfte geschädigt werden. Vor diesen Folgen wirtschaftskrimineller Handlungen schützt die Vertrauensschadenversicherung. Abgesichert sind
- Vermögensschäden durch Dritte: Täuschung oder Urkundenfälschung (z. B. Betrug durch Verwendung einer falschen oder fremden Identität), Betrug durch Umleitung von Zahlungsströmen, Betriebsspionage, Haftung gegenüber Dritten infolge von Täuschung oder Urkundenfälschung, missbräuchliche Kontoverfügungen im Online-Banking bis zu einer Summe von 100.000 Euro,
- Vermögensschäden durch Vertrauenspersonen: Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Computermissbrauch usw., Haftung gegenüber Dritten infolge einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, Geheimnisverrat und wissentliche Pflichtverletzungen.
Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG (Stand: November 2023)
Leistungen der R+V-Vertrauensschadenversicherung
Vermögensschaden und Schadenfolgekosten
Für die Sicherheit im Wirtschaftsleben von Unternehmen bietet die R+V-Vertrauensschadenversicherung grundlegenden Versicherungsschutz. Sie füllt darüber hinaus bei Vorsatztatbeständen Deckungslücken anderer Versicherungsprodukte. Neben dem eigentlichen Vermögensschaden können auch Schadenfolgekosten zum Tragen kommen, die im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze mitversichert sind. Ist die Versicherungssumme durch den Vermögensschaden aufgebraucht, stehen sogar zusätzlich 5 Prozent der jeweiligen Versicherungssumme für Folgekosten zur Verfügung.
Entschädigung im Versicherungsfall
Die R+V-Vertrauensschadenversicherung zahlt eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze, inklusive der Folgekosten. Dazu zählen zum Beispiel Kosten
- zur Ermittlung der Schadenshöhe (inkl. Aufwendungen für IT-Forensik),
- zur Rechtsverfolgung und zur rechtlichen Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter,
- zum Ausgleich von Vertragsstrafen bis max. 1.000.000 Euro,
- zur Wiederherstellung der Daten und Reputation des Unternehmens bis zu einer Höhe von 100.000 Euro,
- zur Informationsverpflichtung aufgrund der datenschutzrechtlichen Verpflichtung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro sowie
- zum finanziellen Ausgleich einer Betriebsunterbrechung bis max. 1.000.000 Euro.
Unterstützung bei Körperverletzung einer versicherten Person
- Bei Ausfall einer versicherten Person nach Körperverletzung sind auch die Folgekosten abgedeckt. Das schließt die Kosten durch eine Betriebsunterbrechung ein.
- Der versicherte Mitarbeiter kann telefonisch eine psychologische Beratung durch HumanProtect Consulting (HPC) in Anspruch nehmen. Der Anspruch beinhaltet bis zu sechs Beratungsstunden.
Weitere Leistungen
- Es gibt keinen Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Eine Lücke im Risikomanagement, die durch eine Vertrauensperson gefunden und genutzt wurde, wird dem Versicherungsnehmer nicht vorgeworfen. Es findet dadurch keine Leistungskürzung statt (Verzicht auf 81 II VVG).
- Schadensermittlungskosten werden bis zu einer Höhe von 50 Prozent auch dann übernommen, wenn sich aus den Ermittlungen ergibt, dass kein Versicherungsfall vorliegt. Dies gilt allerdings nicht für IT-Forensik-Kosten.
- Wissentliche Pflichtverletzung ist standardmäßig versichert.
- Bei Schäden durch Vertrauenspersonen bis zu einer Schadenshöhe von 25.000 Euro genügt ein einfaches Schuldanerkenntnis.
Häufige Fragen zur Vertrauensschadenversicherung
Die R+V-Vertrauensschadenversicherung ist für nahezu alle Branchen geeignet – insbesondere für Unternehmen, die über eine Vielzahl von Geschäftsprozessen mit vielen Beteiligten verfügen.
Die modulare Struktur der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zieht eine Grenze zu Cyber-Risk-Versicherungen. Die Kombination zusammen mit der R+V-CyberRisk-Versicherung empfiehlt sich daher sehr.
Weitere Möglichkeiten sind die Kombination mit einer R+V-Warenkreditversicherung sowie mit anderen Produkten im Firmengeschäft, um Deckungslücken zu schließen.
Beide Versicherungen ergänzen sich in ihren Leistungen. Die R+V-Vertrauensschadenversicherung ersetzt keine Schäden durch Computerviren sowie keine Schäden durch Dritte infolge eines technischen Sicherheitsvorfalls. Die R+V-CyberRisk-Versicherung ersetzt im Regelfall keine Vermögensschäden durch unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern bzw. Vertrauenspersonen und keine Vermögensschäden, die durch Betrug durch Dritten – oft mit dem Internet als Hilfsmittel – entstanden sind. Auf diese wirtschaftskriminellen Fälle ist die R+V-Vertrauensschadenversicherung spezialisiert.