Ein paar Scheinchen von der Oma, der Verdienst vom Ferienjob oder das Geld, was man von seinem Taschengeld sparen kann. Ganz einfach und sicher auf einem Extrakonto parken, super Zinsen bekommen und sich schon bald einen besonderen Wunsch erfüllen – das geht ganz einfach mit unserem Tagesgeld Cash4Life.
Die Vorteile auf einen Blick
- Es fallen keine Kontoführungsgebühren an
- Kontoführung bequem online
- Einzahlungen und Auszahlungen sind jederzeit möglich
- Super Verzinsung ab dem ersten Euro
- Flexibel sparen, anlegen, Geld parken
- Täglich verfügbar ohne Kündigungsfrist
Aktuelle Konditionen
Bis 2.500 Euro Guthaben | 1,50 % p. a. * |
Ab 2.500 bis 50.000 Euro Guthaben | 1,00 % p. a. |
Stand der Konditionen: 06.06.2024 | |
Der Zinssatz ist variabel und kann von der Bank angepasst werden. *Der Sonderzinssatz gilt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro pro Person |
Hinweis: Führen Sie bereits ein Cash4Life, ist der Abschluss eines zusätzlichen Cash4Life nicht möglich.
Häufige Fragen
Sie können jederzeit über das gesamte Ersparte oder nur einen Teil verfügen. Bargeld vom Cash4Life abheben können Sie nicht, da das Cash4Life kein Girokonto ist. Es gibt keine Kündigungsfrist und keine Kündigungssperrfrist.
Sie können so viel Geld auf dem Cash4Life anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Weiterhin gibt es keinen Mindestanlagebetrag.
Ab 2.500 Euro ermäßigt sich der Zinssatz.
Die Zinsgutschrift erfolgt zum Jahresende auf dem Cash4Life.
Einmal im Quartal, jeweils am 5. des Monats, erhalten Sie einen kostenlosen Kontoauszug.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.