Fürs Sparen haben Hanni und Manni das richtige Konto: das MäuseKonto. Man bekommt Sonderzinsen auf sein erspartes Geld.
Ab 1 Euro geht’s los und man kann jederzeit an das Ersparte dran.

Vorteile

  • Der Sonderzinssatz gilt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro pro Kind. Der Zinssatz ist variabel und kann von der Bank angepasst werden. Der Sonderzinssatz gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren. Nach dem 12. Geburtstag wird das Guthaben mit dem jeweils gültigen Zinssatz für das TagesGeld verzinst. Für Beträge über 2.500 Euro machen wir gerne attraktive Angebote.
  • Es fallen keine Kontoführungsgebühren an.
  • Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich, am Ende des Jahres.
  • Einzahlungen und Auszahlungen sind jederzeit möglich.

Aktuelle Konditionen

Bis 2.500 Euro Guthaben 1,50 % p. a. *
Ab 2.500 Euro Guthaben 1,00 % p. a.
 
Stand der Konditionen: 06.06.2024
Der Zinssatz ist variabel und kann von der Bank angepasst werden.
*Der Sonderzinssatz gilt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro pro Kind

Hinweis: Führen Sie bereits ein MäuseKonto, ist der Abschluss eines zusätzlichen MäuseKontos nicht möglich.

Für Mama & Papa

Als Eltern haben Sie die volle Kontrolle über das MäuseKonto, da Sie quartalsweise Kontoauszüge zugesandt bekommen und es auch online verwalten können. Eine Überziehung des Kontos ist nicht möglich. Für die Eröffnung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder den Kinderausweis sowie den Personalausweis der Erziehungsberechtigten mit. Damit Sie nicht warten müssen, vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Wir freuen uns auf Sie !

Mit dem MäuseKonto ist Sparen mäuseleicht. Voraussetzung dafür ist das kostenlose Girokonto Giro4Life, das ganz einfach zu eröffnen ist. Auch das MäuseKonto ist kostenlos und ab der Geburt der richtige Begleiter, denn es passt sich den verschiedenen Lebensphasen an. 

Häufige Fragen

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können jederzeit über das gesamte Ersparte oder nur einen Teil verfügen. Bargeld vom MäuseKonto abheben können Sie nicht, da das MäuseKonto kein Girokonto ist. Es gibt keine Kündigungsfrist und keine Kündigungssperrfrist.

Kann ich beliebig viel Geld auf dem MäuseKonto anlegen?

Sie können so viel Geld auf dem MäuseKonto anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Weiterhin gibt es keinen Mindestanlagebetrag.

Ab 2.500 Euro ermäßigt sich der Zinssatz.

Wie bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt zum Jahresende auf dem MäuseKonto.

Bekomme ich Kontoauszüge zugesandt?

Einmal im Quartal, jeweils am 5. des Monats, erhalten Sie einen kostenlosen Kontoauszug.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.