Der 18. Geburtstag bedeutet eine große Zäsur im Leben Ihres Nachwuchses und für Sie als Eltern. Aus einem Jugendlichen wird ein junger Erwachsener – mit allen Freiheiten und Rechten, aber auch Pflichten. Mit der Volljährigkeit trifft Ihr Kind nun eigenständige Entscheidungen und gilt als voll geschäftsfähig. Damit verschiebt sich auch formal ein Teil Ihrer bisherigen Verantwortung für Verträge, Vorsorge und Finanzen – weg von Ihnen, hin zu Ihrem Nachwuchs.

Was ist dabei alles zu beachten? Und wie können Sie Ihren Nachwuchs bei diesem Spagat zwischen Freiheit und Verantwortung sinnvoll unterstützen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden:

Wirksamkeit von Verträgen überprüfen und fortführen

Verschaffen Sie sich und Ihrem Nachwuchs einen Überblick über den Status quo. Zunächst ist es sinnvoll, gemeinsam alle bestehenden Verträge, Versicherungen und Bankkonten vor dem 18. Geburtstag zu sichten und zu besprechen. Schließlich kann der neue Erwachsene jetzt selbst mit seiner Unterschrift entscheiden, ob und in welcher Form Verträge fortgeführt werden.

Für eine Fortführung bestehender Verträge sprechen oftmals bestimmte Vergünstigungen. So sind Volljährige in der Schule, der Ausbildung oder während des Studiums über einen Familientarif in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Gleiches gilt auch für die Krankenversicherung in der Schul- und Studienzeit. Das Kindergeld wird bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn Ihr Kind noch die Schule besucht, eine Ausbildung absolviert oder ein Studium verfolgt.

Hinweis: Startet Ihr Kind eine vergütete Ausbildung, ist es nicht weiter im Familientarif Ihrer Krankenkasse mitversichert und benötigt eine eigene gesetzliche Krankenversicherung.

Im Kindes- und Jugendalter haben Eltern sich um alle wesentlichen Belange rund um das Thema Geld gekümmert. Für die 18-jährigen tun sich neue Perspektiven auf, es gilt Entscheidungen zu treffen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit besteht daher meist Beratungsbedarf in Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgefragen.

  • Wirksamkeit von Verträgen gemeinsam überprüfen und fortführen
  • Bankvollmacht für Notfälle einrichten
  • Banking passend zu den eigenen Bedürfnissen gestalten
  • Zukunftsplanung gemeinsam steuern
  • SCHUFA und Kreditwürdigkeit checken


Für sich selbst verantwortlich und voll geschäftsfähig: Sicherlich kennen Sie das noch aus Ihrer Zeit des Erwachsenwerdens. Was das Erreichen der Volljährigkeit heutzutage für junge Leute bedeutet, zeigt unsere Infografik:

Tipp:

Besprechen Sie bereits im Vorfeld gemeinsam Wesentliches rund um das Thema Volljährigkeit und legen Sie zusammen fest, was zu tun ist. Sicher legt Ihr Kind weiterhin großen Wert auf Ihre Erfahrung und Ihr Urteil.

Bankvollmacht für Notfälle einrichten

Ebenfalls wichtig: Da Ihr Nachwuchs ab dem 18. Geburtstag voll geschäftsfähig ist, darf er nun eigenständig über seine Konten verfügen. Auch hier greift das Ende Ihrer gesetzlichen Vertretung. Um Ihrem Kind im Notfall als handlungsfähiger Vertreter zur Seite stehen und weiterhin bei Bedarf auf die Finanzen zugreifen zu können, empfiehlt sich daher eine Bankvollmacht.

Tipp:

Besprechen Sie auch diesen Punkt mit Ihrem Kind und klären Sie gemeinsam, ob, für welche Situationen und in welchem Umfang eine Bankvollmacht infrage kommen kann.

Banking passend zu den eigenen Bedürfnissen

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit stehen Ihrem Kind bei Kontoführung und Banking alle Optionen offen – frei wählbar entsprechend den persönlichen Vorstellungen und Vorlieben. Dazu gehören

  • sicheres mobiles OnlineBanking via Smartphone und Tablet inkl. mobiles Bezahlen
  • eine persönliche Kreditkarte für junge Leute für weltweit bargeldloses Zahlen und Geldabheben
  • das Sparen für größere Wünsche
  • eine Kreditaufnahme, etwa für das erste eigene Auto

Tipp:

Einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Banking-Optionen bietet ein Termin bei Ihrem Bankberater. Er unterstützt Sie bei der schnellen, unkomplizierten Einrichtung Ihrer Wunschprodukte. Außerdem können Sie gemeinsam die Pläne Ihres Nachwuchses besprechen und alles Nötige in die Wege leiten.

Eines ändert sich nicht: Das Giro4Life bei der Volksbank Darmstadt Mainz eG bleibt gebührenfrei bis zur Vollendung des 29. Lebensjahrs, so lange Schule, Studium, Ausbildung, Wehr- oder Freiwilligendienst andauern.

Zukunftsplanung gemeinsam steuern

Nutzen Sie die Gelegenheit, um als Familie in Ihrem Beratungstermin mit der Volksbank Darmstadt Mainz eG über die zukünftigen Wünsche Ihres Nachwuchses und deren Finanzierung zu sprechen – vom Studium über die Gründung einer eigenen Familie mitsamt Eigenheim bis hin zur Vorsorge für das Alter. Zur Auswahl stehen verschiedene Sparmöglichkeiten oder auch Vorteile, die unsere Genossenschaft bietet.

SCHUFA und Kreditwürdigkeit

Ob für den ersten eigenen Handy-Vertrag, das Girokonto oder den zukünftigen Vermieter: Mit der SCHUFA kommt man als Erwachsener früher oder später in Kontakt. Aber was genau ist die SCHUFA, auch als SCHUFA-Auskunft bekannt, überhaupt und was steht da über dich drin?

Bei der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz SCHUFA, handelt es sich um eine Wirtschaftsauskunftei. Diese sammelt Informationen zu Konten, Kreditkarten, Mobilfunkverträgen und Krediten sowie zum Zahlungsverhalten von Privatpersonen. Unternehmen können mithilfe der SCHUFA-Auskunft prüfen, ob ein zukünftiger Kunde seine Rechnungen, sei es die Miete oder die Raten für einen Kredit, wahrscheinlich bezahlen kann.

Tipp:

Über die Selbstauskunft der SCHUFA können Sie und Ihr Nachwuchs einmal pro Jahr kostenlos Informationen über die eigenen dort gespeicherten Daten erhalten.
Online können Sie den SCHUFA-Bonitätscheck direkt durchführen und das Ergebnis per Smartphone oder Tablet abrufen. Das ist zum Beispiel praktisch für die Wohnungsbesichtigung.


Egal, was die Zukunft bringt, wir stehen Ihnen zur Seite – partnerschaftlich und fair! Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich. Vereinbaren Sie jetzt einfach Ihren persönlichen Beratungstermin bei der Volksbank Darmstadt Mainz eG.