Verschaffen Sie sich und Ihrem Nachwuchs einen Überblick über den Status quo. Zunächst ist es sinnvoll, gemeinsam alle bestehenden Verträge, Versicherungen und Bankkonten vor dem 18. Geburtstag zu sichten und zu besprechen. Schließlich kann der neue Erwachsene jetzt selbst mit seiner Unterschrift entscheiden, ob und in welcher Form Verträge fortgeführt werden.
Für eine Fortführung bestehender Verträge sprechen oftmals bestimmte Vergünstigungen. So sind Volljährige in der Schule, der Ausbildung oder während des Studiums über einen Familientarif in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Gleiches gilt auch für die Krankenversicherung in der Schul- und Studienzeit. Das Kindergeld wird bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn Ihr Kind noch die Schule besucht, eine Ausbildung absolviert oder ein Studium verfolgt.
Hinweis: Startet Ihr Kind eine vergütete Ausbildung, ist es nicht weiter im Familientarif Ihrer Krankenkasse mitversichert und benötigt eine eigene gesetzliche Krankenversicherung.
Im Kindes- und Jugendalter haben Eltern sich um alle wesentlichen Belange rund um das Thema Geld gekümmert. Für die 18-jährigen tun sich neue Perspektiven auf, es gilt Entscheidungen zu treffen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit besteht daher meist Beratungsbedarf in Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgefragen.
- Wirksamkeit von Verträgen gemeinsam überprüfen und fortführen
- Bankvollmacht für Notfälle einrichten
- Banking passend zu den eigenen Bedürfnissen gestalten
- Zukunftsplanung gemeinsam steuern
- SCHUFA und Kreditwürdigkeit checken
Für sich selbst verantwortlich und voll geschäftsfähig: Sicherlich kennen Sie das noch aus Ihrer Zeit des Erwachsenwerdens. Was das Erreichen der Volljährigkeit heutzutage für junge Leute bedeutet, zeigt unsere Infografik: