Wir sind nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz (Dispozins) zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinssatzänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der SU0201, der Zinssatz der Europäischen Zentralbank EZB für Spitzenrefinanzierungsfazilität.
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank monatlich zum Ultimo (letzter Geschäftstag eines Monats) überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss verändert, wird die Bank den Vertragszins um die Änderung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten anpassen (Zinsgleitklausel).
Der Sollzinssatz wird ab dem ersten Tag nach der Überprüfung der Referenzzinsänderung wirksam. Die Sollzinsen sind fällig am Ultimo eines jeden Kalendervierteljahres.
Ihr Sollzinssatz für Dispositionskredite setzt sich aus dem genannten Referenzzins zuzüglich einem Aufschlag* zusammen:
Aufschlag 6,75 % - Bestandskonten Volksbank Darmstadt - Südhessen
Aufschlag 5,00 % - Bestandskonten Volksbank Darmstadt - Südhessen
Aufschlag 4,50 % - Bestandskonten Volksbank Darmstadt - Südhessen
Aufschlag 8,50 % - Bestandskonten Volksbank Darmstadt - Südhessen
Aufschlag 2,07 % - Bestandskunden Mainzer Volksbank
Aufschlag 6,07 % - Bestandskunden Mainzer Volksbank
Aufschlag 6,82 % - Bestandskunden Mainzer Volksbank
Aufschlag 6,82 % - Bestandskunden Mainzer Volksbank
Aufschlag 6,75 % - Neue Konten der Volksbank Darmstadt Mainz eG
Aufschlag 8,50 % - Neue Konten der Volksbank Darmstadt Mainz eG
Bei einer angenommenen Veränderung des Referenzzinssatzes um 0,25 % verändert sich automatisch auch Ihr Sollzinssatz um 0,25 %. Der absolute Abstand zwischen Referenzzins und Vertragszins bleibt somit erhalten.
Monat | Referenz- zins |
Konten | Konten | Konten |
Girokonto Online Girokonto Komfort |
Giro4Life Giro4Life smart |
Businesskonto
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ab November 2023 | 4,75 % p. a. | 11,50 % p. a. | 11,50 % p. a. | 13,25 % p. a. |
Für die Volksbank Darmstadt Mainz eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Darmstadt Mainz eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der – wie bisher schon – unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Darmstadt Mainz eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Darmstadt Mainz eG in Anspruch zu nehmen.
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren geeigneten Beratungseinrichtungen.