Modernisieren Sie mit dem Modernisierungsdarlehen Ihrer Volksbank Darmstadt Mainz eG Ihr Eigenheim. Die gleich bleibenden Raten garantieren Ihnen dabei die notwendige Planungssicherheit. Zudem bestimmen Sie die Laufzeit selbst und können Sondertilgungen vornehmen.

Ihre Vorteile beim Modernisierungsdarlehen

  • Sie haben Planungssicherheit durch gleich bleibende Raten
  • Je mehr Sie tilgen, desto weniger Sollzinsen zahlen Sie
  • Sie bestimmen die Laufzeit selbst
  • Sondertilgungen sind möglich

Die richtige Finanzierung

Sollzinssatz festschreiben

Nutzen Sie die Niedrigzinsphase, um den Sollzinssatz für Ihr Darlehen langfristig festzuschreiben. Das garantiert Ihnen Planungssicherheit. Dabei gilt aber: Je länger Ihre Sollzinsbindung, desto höher Ihr Darlehenszins. Erhöhen Sie darum in einer Niedrigzinsphase Ihren Tilgungsanteil. So reduzieren Sie Ihre Restschuld noch schneller und sparen künftige Darlehenszinsen. Mit einer Option auf Sondertilgungen bleiben Sie noch flexibler.

Förderung nutzen

Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims greifen Ihnen Bund, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen unter die Arme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. Diese lassen sich auch miteinander kombinieren. Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Förderung optimal ausschöpfen.

Finanzierung absichern

Die Finanzierung einer Immobilie ist komplex und erfordert eine gute Planung. Decken Sie die Restschuld Ihres Darlehens im vorzeitigen Todesfall mit einer Risikolebensversicherung ab. Sie können sogar eine Kapitallebensversicherung in Ihre Finanzierung miteinbeziehen. Als Bauherr sollten Sie sich gut beraten lassen, wie Sie Schäden am Gebäude und Ansprüche gegenüber Dritten absichern. Mit unserem Partner R+V Versicherung bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungen an.

Häufige Fragen zum Modernisierungsdarlehen

Wozu benötige ich einen Gebäude-Energieausweis?

Funktion des Energieausweises

Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.

Pflicht zum Energieausweis

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.

Zwei Varianten des Energieausweises

  • Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
  • Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre

Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.

Gültigkeit und Kosten

Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Finanzierungsgespräch?

Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den folgenden Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können.

  • Kopie des Kaufvertrags (falls schon möglich) und Angaben zum Objekt
  • Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan
  • Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc.
  • Fotos vom Objekt
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid
  • Eigenmittelnachweis bzw. Vermögensaufstellung, zum Beispiel durch Selbstauskunft, Kontoauszüge etc.
  • Nachweis von Versicherungen