Ab sofort unterstützen wir unsere Kunden, die einen Riester-Vertrag bei Union Investment abgeschlossen haben, zum Thema „Zulagenrückforderung“.

Was hat es damit auf sich?

Die Riester-Rente ist ein Baustein der privaten Altersvorsorge, die über zwei Wege staatlich gefördert wird:

  • Staatliche Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage), die von der „Zentralen Zulagenstelle für Anlagevermögen“ jährlich direkt auf Ihren Vertrag überwiesen werden.
  • Sonderausgabenabzug, der je nach persönlichen Verhältnissen im Rahmen der Einkommensteuererklärung gewährt wird.

Wie kommt es dabei zu Zulagenrückforderungen?

Die Zulagen werden nach Eingang Ihres Zulagenantrags oder bei einem Dauerzulagenantrag direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben. Erst anschließend erfolgt eine Prüfung aller Angaben des Riester-Sparers. Im Zuge dieser Prüfung kann es zum Beispiel aufgrund fehlerhafter Angaben im Nachhinein zur Rückforderung von gezahlten Zulagen kommen.

Sicherung Ihrer Zulagen

Um Ihnen bei der Sicherung Ihrer Zulagen zu helfen, überprüfen speziell für diese Aufgabe geschulte Mitarbeiter unseres Hauses in regelmäßigen Abständen alle Zulagenrückforderungen von Riester-Verträgen bei der Union-Investment und ermitteln die Gründe der Rückforderung. Im Anschluss nimmt Ihr Berater Kontakt mit Ihnen auf, um Ihre Zulage zu sichern.

Sollten Sie vorab Fragen zu Ihrem Riester-Vertrag haben, können Sie sich gerne an Ihren Berater wenden.