Hier können Sie einen Förderantrag an die Stiftung "Hoffnung für Kinder" stellen. Beachten Sie dazu bitte folgende Kriterien:

  • Es finden nur vollständig ausgefüllte Förderanträge Berücksichtigung.
  • Der Stiftungszweck muss eingehalten werden.
  • Die geförderten Kinder sollen in den nachfolgenden Regionen wohnhaft sein.
  • Die geförderten Maßnahmen bzw. Projekte sollten in diesen Regionen angesiedelt sein: Bergstraße, Bingen, Darmstadt, Groß-Gerau, Lampertheim/Ried, Mainz, Rheinhessen

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern in Not schnell und unbürokratisch zu helfen: sei es unmittelbar oder durch als gemeinnützig anerkannte Institutionen, die Kinder in Not, benachteiligte und/oder kranke Kinder unterstützen oder fördern.

Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch

a) finanzielle Zuwendungen,

b) alle sonstigen zweckdienlichen und praktischen Maßnahmen, die dem Stiftungszweck dienen.


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