Als Finanzinstitut vertreibt die Volksbank Darmstadt Mainz eG nicht nur Finanzprodukte, sondern investiert selbst in verschiedene Vermögenswerte. Daher haben wir auch hier eine Verantwortung, Finanzsströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Indem wir dabei auf nachhaltige Anlagekriterien achten, wollen wir transparent dieser Verantwortung gerecht werden und einen weiteren wichtigen Hebel zur Förderung von nachhaltigem Wirtschaften ausbauen.

Das tun wir bereits

Zur Bewertung der Nachhaltigkeit einer Investition bzw. unseres Portfolios bedarf es klarer Kriterien und einer regelmäßigen Überprüfung. Hierzu haben wir im Jahr 2021 erstmals eine Richtlinie für die nachhaltige Entwicklung der Eigenanlagen verabschiedet. Sie definiert klare Zielsetzungen und Herangehensweisen.

Fragen und Anworten

Was schreibt die Richtlinie vor?

Die Richtlinie definiert unsere grundlegenden Bestrebungen die Entwicklung der Eigenanlagen nachhaltig zu gestalten. Hierzu legt die Richtlinie ein vierteljährliches Screening anhand von Nachhaltigkeitskriterien sowie einen Schwellenwert für den Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen innerhalb der Eigenanlagen fest. 

Welche Kriterien gelten?

Um unsere Eigenanlagen in „nachhaltig“ und „nicht-nachhaltig“ zu kategorisieren, nutzen wir die Systematik unseres Screening-Partners, der DZ Bank AG, zur Beurteilung. Die DZ Bank AG überprüft jeden Emittenten in unseren Eigenanlagen in drei Schritten auf seine Nachhaltigkeit.

 

Schritt 1: ESG-Score

Zunächst werden die drei klassischen ESG-Dimensionen untersucht und in einem ESG-Score zusammengefasst. Hierzu werden 14 Kernindikatoren und 54 Subindikatoren (sogenannte Positivkriterien) ausgewertet und gewichtet. Die hierzu benötigten Rohdaten werden sowohl durch externes wie auch durch eigene DZ BANK-Research gewährleistet.

 

Schritt 2: EESG-Score

Anschließend werden die drei ESG-Dimensionen um eine vierte Dimension, die ökonomische Dimension (E), erweitert. Der ESG-Score wird mit einem ökonomischen Faktor multipliziert, welcher anhand von wirtschaftlichen Kennzahlen und Eckdaten berechnet wird.

 

Schritt 3: Klassifizierung

Im dritten Schritt werden die Emittenten in folgende Kategorien klassifiziert: „nachhaltig“, „nicht-nachhaltig“ und „in der Transformation“.

Hierbei werden bei der Bewertung unseres Portfolios neben dem „Best-in-Class-Konzept“ nachfolgende Ausschlusskriterien berücksichtigt:

 

 

Sofortiger Ausschluss

·          Verletzung fundamentaler Menschenrechte

·         Schwerwiegende Verstöße gegen Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation ILO

·          Verstöße gegen Umweltgesetze und international akzeptierte ökologische Mindeststandards

 

Überschreitung einer Umsatzgrenze > 10 Prozent

(problematischen“ Geschäftsfeldern)

·         Produktion/Entwicklung von Waffen

·         Produktion von / für Atomenergie

·         Produktion von hochprozentigem Alkohol

·         Produktion von Tabak

·         Kontroverse Finanzierungen

 

Intensität von ESG-Kontroversen

(Bewertet auf Skala von 0-5, ab 4 Ausschluss)

·         Ökologische Kontroversen

·         Soziale Kontroversen

·         Governance-Kontroversen

Wird die Bewertung des Portfolios extern beauftragt?

Die Anforderungen der Bewertung übersteigen die Kapazitäten einer Primärbank unserer Größe, daher greifen wir auf unser genossenschaftliches Zentralinstituts, die DZ Bank AG, zurück. Die DZ Bank AG bewertet unsere Eigenanlagen halbjährlich.

Wieso ist der Zielwert im Vergleich zum Istwert deutlich geringer gewählt?

Es ist uns wichtig, auch Unternehmen, die noch nicht als „nachhaltig“ eingestuft sind, auf ihrem Weg der Transformation zu unterstützen. Aus diesem Grund setzen wir uns einen Mindestschwellenwert für nachhaltige Eigenanlagen von aktuell 80 Prozent. Diesen Wert wollen wir in Zukunft mit Blick auf unsere gesamten Eigenanlagen nicht bzw. nicht länger als bis zum nächsten Screening unterschreiten. Das gibt uns ausreichend Möglichkeiten, auch Investitionen in alle Facetten der Transformationsprozesse zu tätigen. Wir rechnen mit einer positiven Veränderung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Den Schwellenwert überprüfen wir fortlaufend, um ihn gegebenenfalls auf zukünftige Voraussetzungen anzupassen.

Wird die Richtlinie regelmäßig angepasst?

Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst.

Unser Team für Nachhaltige Entwicklung