Als Finanzinstitut vertreibt die Volksbank Darmstadt Mainz eG nicht nur Finanzprodukte, sondern investiert selbst in verschiedene Vermögenswerte. Daher haben wir auch hier eine Verantwortung, Finanzsströme in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Indem wir dabei auf nachhaltige Anlagekriterien achten, wollen wir transparent dieser Verantwortung gerecht werden und einen weiteren wichtigen Hebel zur Förderung von nachhaltigem Wirtschaften ausbauen.

Das tun wir bereits

Zur Bewertung der Nachhaltigkeit einer Investition bzw. unseres Portfolios bedarf es Kriterien und einer regelmäßigen Überprüfung. Im Rahmen unserer Richtlinie für die nachhaltige Entwicklung der Eigenanlagen haben wir uns einem Verfahren verschrieben, das eine klare Zielsetzungen und entsprechende Herangehensweise definiert.

Aktueller Anteil nachhaltiger Positionen in unseren Eigenanlagen

79 %
Stand: 31. Dezember 2023

Fragen und Anworten

Was schreibt die Richtlinie vor?

Die Richtlinie definiert unsere grundlegenden Bestrebungen die Entwicklung der Eigenanlagen nachhaltig zu gestalten. Hierzu legt die Richtlinie ein vierteljährliches Screening anhand von Nachhaltigkeitskriterien sowie einen Schwellenwert für den Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen innerhalb der Eigenanlagen fest. 

Welche Kriterien gelten?

Um unsere Eigenanlagen in „nachhaltig“ und „nicht-nachhaltig“ zu kategorisieren, nutzen wir die Systematik unseres Screening-Partners, der DZ Bank AG, zur Beurteilung. Die DZ Bank AG überprüft jeden Emittenten in unseren Eigenanlagen in drei Schritten auf seine Nachhaltigkeit.


Schritt 1: ESG-Score

Zunächst werden die drei klassischen ESG-Dimensionen analysiert und in einzelnen Scores bewertet. Hierzu werden 15 Kernindikatoren ausgewertet, die sich aus 37 Subindikatoren zusammensetzen, und gewichtet. Die hierzu benötigten Rohdaten werden sowohl durch externes wie auch durch eigenes DZ BANK Research gewährleistet. Ergebnis aus der Addition des E-, S- und G-Scores ist der ESG-Score.


Schritt 2: Grenzwerte zur Klassifizierung der Nachhaltigkeit „Best-in-Class-Ansatz“

Auf Basis des ESG-Scores werden zwei Nachhaltigkeitsgrenzen berechnet. Zum einen eine sektorale Grenze, die sich aus dem Durchschnitt aller ESG-Scores der jeweiligen Branchen ergibt. Zum anderen eine cross-sektorale Grenze, die sich aus dem Durchschnitt der ESG-Scores aller Branchen berechnet. Beide Grenzen muss ein Emittent mit seinem Score überschreiten, um als nachhaltig eingestuft werden zu können. Diese Grenzen sind relative Bezugsgrößen, die fortlaufend auf Ambition und aktuell anerkannte Standards hin überprüft und ggf. angepasst werden.


Schritt 3: Harte und weiche Ausschlusskriterien

Harte Grenze: Sollte ein Emittent gegen den UN Global Compact verstoßen, führt dies zu einem sofortigen Ausschluss aus der Kategorie Nachhaltig. 

Weiche Grenzen: Weitere Ausschlusskriterien (Negativkriterien) sind:

Überschreitung einer Umsatzgrenze in „problematischen“ Geschäftsfeldern

  • Produktion/Entwicklung von Waffen (>10 %)
  • Produktion von / für Atomenergie (>10 %)
  • Produktion von Alkohol (>10 %)
  • Produktion von Tabak (>5 %)
  • Produktion/Förderung von Kohle (>5 %)
     

Intensität von ESG-Kontroversen (Bewertet auf Skala von 0-5, ab 4 Ausschluss, da als schwerwiegend beurteilt)

  • Ökologische Kontroversen
  • Soziale Kontroversen
  • Governance-Kontroversen
Wird die Bewertung des Portfolios extern beauftragt?

Die Anforderungen der Bewertung übersteigen die Möglichkeiten einer Primärbank unserer Größe, daher greifen wir auf unser genossenschaftliches Zentralinstituts, die DZ BANK AG, zurück. Die DZ BANK AG bewertet unsere Eigenanlagen vierteljährlich.

Wieso ist der Zielwert im Vergleich zum Istwert deutlich geringer gewählt?

Es ist uns wichtig, auch Unternehmen, die noch nicht als „nachhaltig“ eingestuft sind, auf ihrem Weg der Transformation zu unterstützen. Aus diesem Grund setzen wir uns einen Mindestschwellenwert für nachhaltige Eigenanlagen von aktuell 80 Prozent. Diesen Wert wollen wir in Zukunft mit Blick auf unsere gesamten Eigenanlagen nicht bzw. nicht länger als bis zum nächsten Screening unterschreiten. Das gibt uns ausreichend Möglichkeiten, auch Investitionen in alle Facetten der Transformationsprozesse zu tätigen. Wir rechnen mit einer positiven Veränderung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit. Den Schwellenwert überprüfen wir fortlaufend, um ihn gegebenenfalls auf zukünftige Voraussetzungen anzupassen.

Wird die Richtlinie regelmäßig angepasst?

Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst.

Für Ihre Fragen melden Sie sich beim Team Nachhaltigkeit

Martin Eich
Nina Weindel