Als regionaler Partner liegt uns die Zukunftsfähigkeit unserer Heimat am Herzen. Daher wollen wir einen Beitrag zu einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Welt leisten. Unser Engagement für Umwelt, Soziales und Governance (ESG) spiegelt sich nun auch in unseren Kreditvergaberichtlinien wider.

Bei der Vergabe von Krediten legen wir großen Wert auf die Einhaltung von ESG-Kriterien. Das bedeutet, dass wir Projekte und Unternehmen nur dann finanzieren, wenn diese mit unseren Nachhaltigkeitskriterien im Einklang stehen. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Kunden wie auch wir selbst nicht nur wirtschaftlich erfolgreich sind, sondern auch ethisch und zukunftsfähig aufgestellt sind.

Wir sind überzeugt, dass Finanzdienstleistungen eine treibende Kraft für positive Veränderungen sein können. Indem wir bewusste und nachhaltige Finanzentscheidungen treffen, fördern wir gemeinsam eine Welt, in der Wirtschaft und Umwelt im Einklang stehen und soziale Gerechtigkeit gefördert wird.

Das tun wir bereits

Wir haben uns konkrete Finanzierungsgrundsätze gegeben, die wir bei der zukünftigen Kreditvergabe sowie auch während der Laufzeit des Kredites berücksichtigen und deren Einhaltung wir auch von unseren Kreditnehmenden erwarten. Diese Grundsätze orientieren sich unter anderem an internationalen Standards wie dem UN Global Compact und dem Fair Finance Guide.

In unseren Finanzierungsgrundsätzen halten wir unsere Mindeststandards fest. Das soll Transparenz für alle Beteiligten schaffen und einen nachhaltigen Transformationsprozess mit unseren Finanzierungen ermöglichen und vorantreiben. Darüber hinaus haben wir für erste Branchen eigene Kriterien definiert, um dem erhöhten ESG-Potenzial gerecht zu werden.


Grundsätze für Finanzierungen

Präambel

In unseren Kerngeschäftsbereichen tragen wir eine besondere Verantwortung, um unseren Beitrag zu dem globalen Wandel hin zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und sozialen Wirtschaft zu leisten. Neben der Finanzierung transformativer Geschäftsmodelle, die eine positive Wirkung auf zukünftige Herausforderungen haben, sehen wir in bestimmten Branchen Finanzierungsmöglichkeiten, die wir vor diesem Hintergrund klar als nicht zukunftsfähig ansehen. Hierfür haben wir uns konkrete Finanzierungsgrundsätze gegeben, die wir bei der zukünftigen Kreditvergabe berücksichtigen und deren Berücksichtigung wir auch von unseren Kreditnehmenden erwarten. Uns geht es in erster Linie darum, einen nachhaltigen Transformationsprozess mit unseren Finanzierungen zu ermöglichen und voranzutreiben. In den folgenden Finanzierungsgrundsätzen halten wir unsere Mindeststandards fest. Das soll Transparenz für alle Beteiligten darüber schaffen, für welche Geschäftsmodelle zukünftig keine Finanzierungen mehr vergeben werden und auch aus welchen wir uns ggf. wieder zurückziehen, sollten wir von einem Verstoß gegen diese Finanzierungsgrundsätze Kenntnis erlangen.

Kontroverse Geschäftsgebaren

Wir schließen Finanzierungen von Unternehmen und deren Lieferketten aus, bei denen wir wissen, dass systematisch und/oder gravierend gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruptionsauflagen verstoßen wird und kein Verbesserungsansatz zu erkennen ist.

Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen diese Grundsätze behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf einer Frist die aus unserer Sicht im Einzelfall geeigneten Sanktionen, z.B. Anpassung der Konditionen, Verstärkung der Sicherheiten oder auch in der letzten Stufe die Kündigung der Kreditvereinbarung bzw. Geschäftsbeziehung zu veranlassen. Kreditvertragliche Regelungen werden diesbezüglich vereinbart. Damit wollen wir allen Kreditnehmern die Chance einräumen, Missstände gegenüber unseren Grundsätzen zu beheben. Eine letztendliche Kündigung bedarf der vorherigen Genehmigung des Vorstands.

Grundsätzlich vergeben wir keine Kredite an Kunden, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit wissentlich

  • bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken.
  • Zwangs- oder Kinderarbeit zulassen.
  • Arbeits- und Sozialnormen missachten.
  • massive Umweltzerstörung in Kauf nehmen.
  • das friedliche Zusammenleben aller Menschen gefährden oder gezielt stören.
  • kontroverse Wirtschaftspraktiken tolerieren.
    (z. B. Korruption, Erpressung und Bestechung)
Menschenrechtsverletzungen/Arbeits- und Sozialnormen

Es ist uns wichtig, sicherzustellen, dass alle unsere Kunden, denen wir Kredite gewähren, sich an die international anerkannten Prinzipien im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte halten. Hierzu zählen insbesondere der UN Global Compact und die ILO-Kernarbeitsnormen und beziehen sich maßgeblich auf

  • Schutz der Menschenrechte.
  • Beendigung der Kinderarbeit.
  • Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen.,
  • Abschaffung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverei.
  • Missachtung des Arbeitsschutzes und Ungleichbehandlung.
  • Verbot von Diskriminierung bei der Beschäftigung und im Beruf.

 

Wir akzeptieren keine Verstöße gegen diese Prinzipien.

Massive Zerstörung von Umwelt und Natur

Wir schließen die Finanzierung von Vorhaben aus, die nachweislich internationale Abkommen zum Umweltschutz missachten, Raubbau an natürlichen Ressourcen betreiben und Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Umwelt und die Ökosysteme unterstützen. Das bedeutet

  • Keine Finanzierung von Unternehmen oder Aktivitäten mit signifikanten Gefahren für die Umwelt (z.B. Uranabbau, Tagebau, Zerstörung von Mooren)
  • Keine Finanzierung von Bergbau-Aktivitäten unter Anwendung des Mountain Top Removal Verfahrens oder in Regionen der Tiefsee
  • Keine Finanzierung von Öl- und Gas-Förderung mittels Fracking oder aus Ölschiefer und Ölsand
  • Keine Finanzierung von Handelsgeschäften im Zusammenhang mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten gemäß CITES Liste
  • Keine Finanzierung von Unternehmen, die keinen vorsorgenden Ansatz im Hinblick auf ihre Umwelt- und Klimaauswirkungen verfolgen1
  • Keine Finanzierung von Unternehmen, die sich nicht aktiv an der Entwicklung und Verbreitung umwelt- und klimafreundlicher Technologien beteiligen2.
  • Keine Finanzierung von Unternehmen, die gegen gängige internationale Abkommen verstoßen, insbesondere gegen das POPs-Übereinkommen bzw. das Stockholmer-Übereinkommen3, das Minamata-Übereinkommen4 und das Basler Übereinkommen5.

 

1 Unternehmen müssen glaubhaft vermitteln können, dass sie ihre wesentlichen Umwelt- und Klimaauswirkungen kennen und diese angemessen in deren Strategie berücksichtigen.

2 Unternehmen müssen glaubhaft vermitteln können, dass Sie im Rahmen ihres Geschäftsmodells umwelt- und klimafreundliche Technologien berücksichtigen bzw. nicht verhindern.

3 https://www.bmuv.de/themen/gesundheit-chemikalien/chemikalien/pops

4 Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und der Freisetzungen von Quecksilber: https://www.bmuv.de/themen/gesundheit-chemikalien/chemikalien/minamata-uebereinkommen

5 Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung:
https://www.bmuv.de/gesetz/basler-uebereinkommen-ueber-die-kontrolle-der-grenzueberschreitenden-verbringung-gefaehrlicher-abfaelle-und-ihrer-entsorgung

Kontroverse Wirtschaftspraktiken

Wir finanzieren keine Kunden, die erwiesen gesetzliche Vorschriften in folgenden Bereichen missachten:

  • Korruption
  • Erpressung
  • Bilanzfälschung
  • Kartellbildung und Preisabsprachen
  • Betrug
  • Insidergeschäfte
  • Steuerhinterziehung
  • massive Steuervermeidungspraktiken
  • Geldwäsche
  • Diskriminierung / Missachtung der Gleichbehandlung
  • Verbale, körperliche und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Branchengrundsätze

Atomenergie

Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, die auf dem Fortbestand, dem Ausbau oder der Weiterentwicklung atomarer Energie basieren. Das schließt auch die gesamte Wertschöpfungskette und den daraus resultierenden radioaktiven Abfall ein. Dazu zählen Finanzierungen in

  • neue oder bestehende Atomkraftwerke.
  • Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit dem Bau von Kernkomponenten für Atomkraftwerke bzw. ihrer Stromerzeugung mit Atomenergie erzielen, sofern kein nachvollziehbarer Plan zum Ausstieg besteht.
  • die Förderung bzw. den Abbau von Uran, den Handel damit oder direkt damit verbundene Aktivitäten, sofern es nicht nachweislich für medizinische oder zivil genutzte Forschungszwecke geschieht.
  • Unternehmen, die keine Initiativen ergreifen, um ein größeres Umweltbewusstsein zu schaffen

 

Finanzierungen oder Investitionen in Forschung, Entwicklung oder Tätigkeiten zur Verarbeitung oder generationenverträglichen Beseitigung radioaktiver Abfälle sind davon ausgenommen.

Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen in Atomenergie aus?
Die Ära der Atomenergie wurde mittels demokratischen Prozesses in Deutschland beendet. Die Risiken einer atomaren Katastrophe, die ungeklärte Frage des anfallenden sowie über Millionen Jahre strahlenden radioaktiven Abfalls und die Abhängigkeit beim Rohstoff Uran stellen für uns keine zukunftsfähige und generationengerechte Energieversorgung dar. Wir wollen aktiv die Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien unterstützen und begleiten Unternehmen bei deren Transformationsvorhaben.

Kohle

Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, die auf dem Fortbestand, dem Ausbau oder der Weiterentwicklung von thermischer Kraftwerks- oder Kokskohle1 als Energieträger bzw. CO2-intensiver Energiegewinnung mittels Kohle basieren. Dazu gehören Finanzierungen in

  • die Förderung bzw. den Abbau von Kohle, den Handel damit oder direkt damit verbundene Aktivitäten.
  • neue oder bestehende Kohlekraftwerke.
  • Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes bzw. ihrer Energieerzeugung mit Kohle erzielen bzw. ihre Aktivitäten mittels Kohlenutzung weiter ausbauen, sofern kein nachvollziehbarer Plan zur Reduktion bzw. zum Ausstieg bis spätestens 2030 besteht.

Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen in Kohle aus?
Um die Bestrebungen des Pariser Klimaabkommen erreichen zu können, müssen wir die CO2-Emissionen weltweit massiv senken. Kohle ist einer der CO2-intensivsten Energieträger, dessen langfristigen Abbau und Nutzung wir nicht unterstützen wollen. Vielmehr wollen wir bei der Transformation kohleintensiver Unternehmen unterstützen und den Ausbau zukunftsfähiger Energieträger fördern.

1 Kraftwerkskohle ist eine Form von Kohle, die als Brennstoff in Kraftwerken zur Stromerzeugung verwendet wird. Es handelt sich in der Regel um eine Art Braun- oder Steinkohle, die speziell für den Einsatz in Kraftwerken aufbereitet wird. Während Kraftwerkskohle hauptsächlich Verwendung in Kohlekraftwerken und in der Zementindustrie findet, wird die Kokskohle überwiegend in der Stahl- und Eisenindustrie verwendet.

Rotlichtmilieu

Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, die sexuelle Dienstleistungen1, deren Vermittlung2 oder deren Vermarktung als Geschäftszweck verfolgen.

Dazu gehören Finanzierungen in

  • Prostitutionsgewerbe3
  • Prostitutionsstätten, Bordelle4
  • Fahrzeuge zum Zwecke der Prostitution5
  • Pornoproduktionen
  • Porno- bzw. Erotikkinos
  • (Online-) Plattformen, die überwiegend sexuelle Dienstleistungen vermitteln.

 

Diese Kriterien gelten auch für Immobilienfinanzierungen, deren nachgelagerte Vermietung sexuelle Dienstleistungen ermöglicht. Sollten wir von einer solchen Nutzung während der Finanzierungsphase erfahren, verpflichtet sich der Kreditnehmer, sofern dies vertraglich vereinbart ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu reagieren und das Mietverhältnis diesen Finanzierungsgrundsätzen anzupassen.

Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen im Rotlichtmilieu aus?
Das Geschäft mit sexuellen Dienstleistungen ist einem erheblichen Risiko für Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung und Kriminalität ausgesetzt. Um dies nicht durch Finanzierungen zu unterstützen, schließen wir die benannten Finanzierungszwecke aus.

 

1 gem. §2 Abs. 1 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

2 gem. §2 Abs. 7 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

3 gem. §2 Abs. 3 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

4 gem. §2 Abs. 4 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

5 gem. §2 Abs. 5 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Waffen

Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, die auf der Herstellung und dem Handel mit Waffen zur gezielten Unterdrückung oder Tötung von Menschen basieren. Darüber hinaus schließen wir Finanzierungen in Geschäftsmodelle aus, die Waren und Dienstleistungen anbieten, welche geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Das betrifft im Speziellen Waren und Dienstleistungen zum Führen von kriegerischen oder grenzüberschreitenden Konflikten. Dazu gehören Finanzierungen in

  • Produktion von und Handel mit (kontroversen1) Kriegswaffen2
  • Produktion von und Handel mit Rüstungsgütern3, die keine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten
  • Unternehmen, die zwar eine Genehmigung im Sinne des vorangehenden Punktes erhalten haben, die aber mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern erzielen, die nicht dem reinen Personenschutz4 dienen.

 

Finanzierungen oder Investitionen in Produktion von und Handel mit Polizei -und Militärausrüstung zum Schutz von Personen sind davon ausgenommen.

Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen bei Waffen aus?
Das Geschäft mit Waffen birgt enormes Risiko für Krieg und Repression, was in der Folge Leid, Verletzung und Tod mit sich bringt. All diese Dinge sind mit genossenschaftlichen Werten nicht zu vereinbaren. Daher wollen wir nicht Teil einer Waffenindustrie sein, die ausnahmslos mit Kriegswaffen Profite erwirtschaftet.

Uns ist klar, dass demokratische Werte und Sicherheit nicht ganz ohne Waren und Dienstleitungen mit Verbindung zur Branche Waffen sichergestellt werden können. Für uns überwiegt immer der Schutz des menschlichen Lebens und des gemeinsamen friedlichen Miteinanders. Daher schließen wir keine Finanzierungen und Investitionen in Polizei -und Militärausrüstung zum Schutz von Personen aus.

 

1 gem. internationaler Abkommen, u. a. Antipersonenminen nach der Ottawa Konvention; atomare / biologische / chemische Waffen nach dem Genfer Protokoll, Streumunition nach dem Oslo-Übereinkommen und bestimmte Waffen, die übermäßige Leiden verursachen nach dem Convention on Certain Conventional Weapons (CCW-Abkommen) sowie tödlichen autonomen Waffensystemen (LAWS).

2 gem. Kriegswaffenliste des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG)

3 gem. Güterlisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

4 Personenschutz dient der Sicherheit einer oder mehrerer Personen und der Abwehr von gewalttätigen Übergriffen auf sie. Ein Beispiel für solche Rüstungsgüter sind zum Beispiel Schutzwesten oder Helme.

Glücksspiel

Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, bei denen ohne gesetzliche Regulierung Menschen Geld oder etwas von Wert auf das Ergebnis eines Spiels oder eines Ereignisses setzen, bei dem das Ergebnis überwiegend vom Zufall abhängt bzw. bei denen der Ausgang unvorhersehbar ist.

Dazu gehören Finanzierungen in

  • Glücksspielanbieter, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.
  • Glücksspielanbieter, die keine Lizenz nach den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages erhalten haben.
  • nicht regulierte Angebote von Online-Wetten bzw. Online-Glücksspielen.
  • öffentlich zugängliche Einrichtungen, die nicht staatlich konzessioniertes Glücksspiel betreiben

 

Geschäfte mit der Vereinigung der Lottogesellschaften der Bundesländer zur Veranstaltung von Glücksspielen (deutscher Lotto- und Totoblock) sowie mit deren angeschlossenen Vermittlungsstellen sind davon ausgenommen.

Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen mit bestimmten Glückspielanbietern aus?
Glücksspiel ist nicht gleich Glücksspiel. Wir selbst bieten nach Definition mit unserem Gewinnsparen eine Form des regulierte Glückspiels an. Daher ist es uns so wichtig, dass wir klare Regeln und Kontrollmechanismen haben, um Wett- und Glücksspielsucht zu verhindern.

Wir vertrauen grundsätzlich in die Regelungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wie beispielsweise dem Glücksspielstaatsvertrag und dem staatlich konzessionierten Glücksspiel. Aber insbesondere der unsichere Status von Glücksspielen im Bereich des Betriebs von Online-Casinos sehen wir als nicht finanzierbar an. Im Hinblick auf den stationären Betrieb durch Glücksspielanbieter im Bereich der Sportwetten sehen wir ebenso erhebliche Risiken in Bezug auf die Geldwäscheprävention, weshalb wir solche Anfragen genau prüfen.

Wir nutzen daher einen Kundenannahmeprozess, der die Analyse der angetragenen Franchisenehmer regelt und hierbei insbesondere die Mittelherkunft zum Erwerb der jeweiligen Lizenzen prüft.

Bergbau

Wir finanzieren keine Geschäftsmodelle, die Rohstoffe aus der Natur entnehmen und dabei unwiderruflich die Natur zerstören oder zum ökologischen Nachteil verändern.

Dazu gehören Finanzierungen in

  • Unternehmen, die keine Umweltverträglichkeitsprüfung der Gesamtauswirkungen eines Großprojekts auf die Biodiversität durchführen, mindestens gemäß GRI 304: Biodiversität 2016
  • Unternehmen, die keine Kriterien bzw. Klauseln zur Einhaltung von Naturkriterien und Klimawandel in ihrer Beschaffungs- und Betriebspolitik bzw. ihren Verträgen mit Subunternehmern und Lieferanten aufnehmen.
  • Unternehmen oder Aktivitäten mit signifikanten Gefahren für die Umwelt, wie z.B. Uranabbau, Tagebau, Zerstörung von Mooren, Mountain Top Removal Verfahren, etc.
  • die Förderung bzw. den Abbau von Uran und Kohle, den Handel damit oder direkt damit verbundene Aktivitäten.1
  • Öl- und Gas-Förderung mittels Fracking oder aus Ölschiefer und Ölsand
  • Tiefseebergbau

Warum schließen wir Finanzierungen und Investitionen in Bergbau aus?
Produktion funktioniert nur mit Rohstoffen. Diese dürfen aber nicht auf Kosten zukünftiger Generationen und der natürlichen Ökosysteme abgebaut werden. Daher wollen wir keinen Raubbau an der Natur unterstützen. Wir schließen vor diesem Hintergrund für uns nachweislich negative Formen des Bergbaus aus oder knüpfen die Finanzierungen an zukunftsfähige Bedingungen.

 

1 Siehe auch die Branchenkriterien Atomenergie und Kohle


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Martin Eich
Nina Weindel